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Susann EndersSusann Enders
29.09.2021

Fraktion drängt auf wissenschaftliche Klärung des Genesenenstatus

Enders: Zusammenhang zwischen gemessenem Antikörperwert und dessen Schutzwirkung schnell klären!

München. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv auf das Coronavirus getestet worden ist und dies mit einem positiven PCR-Test belegen kann. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Genesenennachweis ausgestellt werden – und Betroffene können von Erleichterungen im Alltag profitieren. Doch was ist mit jenen Personen, die keinen PCR-Test als Nachweis vorliegen haben oder deren Virenlast nach Ablauf der sechs Monate zu hoch für eine Impfung ist? „Hier klafft bislang eine Lücke in den Corona-Verordnungen, die zu einer Benachteiligung der Betroffenen führt“, erklärt Susann Enders, gesundheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Deshalb will ihre Fraktion heute im Plenum mittels Dringlichkeitsantrag auf die wissenschaftliche Klärung des Genesenenstatus hinwirken.

„Der Gesetzgeber geht aktuell davon aus, dass der Schutz vor SARS-CoV-2 nach einer erfolgten Infektion sechs Monate anhält. Deshalb gelten Genesene nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen“, erklärt Enders. Diese Regelung lasse jedoch außer Acht, dass eine Infektion nicht zwangsläufig zu einer hohen Virenlast im Blut und damit zu Immunität führe. Umgekehrt gebe es auch Personen, die mehr als sechs Monate nach ihrer Infektion mit dem Virus immer noch über eine hohe Zahl an Antikörpern verfügten und die möglichweise unnötigerweise geimpft würden. „Und dann gibt es auch noch jene Personen, die zu keinem Zeitpunkt positiv getestet worden sind, aber eine hohe Zahl von Antikörpern im Blut haben und deshalb als immun gelten könnten“, so Enders. Die Folge: Die derzeitige Regelung vermittle ein unvollständiges Bild, wer sich mit dem Virus anstecken und wer es potentiell weitergeben könne, sagt Enders.

Das Hauptproblem besteht darin, dass der Zusammenhang zwischen gemessenem Antikörperwert und dessen Schutzwirkung bislang nicht hinreichend erforscht ist“, so die Gesundheitsexpertin. Dies müsse nun schnell nachgeholt werden, um Impfungen besser an die individuelle Situation der Patienten anzupassen und – wo nötig – entsprechende Anpassungen beim Immunitätsnachweis im Rahmen der 3-G-Regel vorzunehmen. „In diesem Zusammenhang halten wir auch den verstärkten Einsatz von Antigen-Tests für sinnvoll, um den geeigneten Zeitpunkt für eine Auffrischungsimpfung – unabhängig vom Zeitpunkt einer Infektion oder einer vorangegangenen Impfung – festzulegen.“ Die Staatsregierung sei deshalb aufgefordert, sich im Bund für eine Übernahme der Kosten für eine Antikörper-Untersuchung zur Bestimmung der Immunität einzusetzen.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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