Pressemitteilungen
Susann EndersSusann Enders
Florian StreiblFlorian Streibl
Thomas ZöllerThomas Zöller
05.07.2024

FREIE WÄHLER-Fraktion favorisiert bei Organspende „automatisierte Zustimmungslösung“

Zöller: Menschenleben retten – wir setzen ein Signal für die Organspende!

München. Für viele Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. „Doch warten nach wie vor viele Menschen auf ein Spenderorgan – zu viele. Die Anzahl der Organspender reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken“, sagt der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl. Vor diesem Hintergrund favorisiere seine Fraktion die sogenannte automatisierte Zustimmungslösung. „Wir stehen zur Organspende und wollen die Spendenbereitschaft steigern. Aber eine Spende muss eine Spende bleiben und auf einer freien und freiwilligen Entscheidung beruhen, denn der Staat hat kein automatisches Recht zur Entnahme“, stellt Streibl klar. Eine Entnahme von Organen oder Gewebe sei entsprechend nur dann zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt habe – oder stellvertretend ihre Angehörigen.

Auch der pflegepolitische Fraktionssprecher und Patientenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Thomas Zöller sieht Handlungsbedarf, um mehr Menschen zu einer bewussten Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu bewegen: „Bei meinen Besuchen in verschiedenen Kliniken Bayerns habe ich immer wieder Menschen kennengelernt, denen die Organspende das Leben gerettet hat. Ich habe allerdings auch mit Patienten gesprochen, die auf einer langen Warteliste für ein Organ standen und mittlerweile leider verstorben sind. Das ist für Angehörige und Freunde jedes Mal eine Tragödie. Vor dem Hintergrund dieses dringenden Handlungsbedarfs kann die Widerspruchslösung zunächst ein notwendiges Signal sein, sodass ihr unsere Fraktion mangels Handlungsalternativen auf Bundesebene mit großen Bedenken zustimmt.“ Deshalb habe die FREIE WÄHLER-Fraktion den Weg für eine Bundesratsinitiative zur Widerspruchslösung freigemacht. Andere Alternativen gebe es auf Bundesebene zurzeit leider nicht, bedauert Zöller.

Dennoch sieht es die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion als problematisch an, dass ein derartig tiefer Eingriff in das individuelle Selbstbestimmungsrecht durch einen Automatismus ersetzt werden soll – „dahingehend, dass Menschen nach festgestelltem Hirntod zum Organgeber werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich eingewilligt haben“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Susann Enders. Daher sei eine automatisierte Zustimmungslösung vorzuziehen – mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung für oder gegen eine Organspende.

„Dies ermöglicht eine differenzierte Entscheidung über die jeweiligen Organe oder Gewebe, die gespendet werden sollen, während bei der Widerspruchslösung zunächst alle Organe zur Verfügung gestellt werden, solange nicht ausdrücklich widersprochen wird.“ Das Argument einer Entlastung von Angehörigen durch die Widerspruchslösung überzeugt Enders nicht. „Denn auch bei der sogenannten ‚doppelten Widerspruchslösung‘ sollen Angehörige nach dem Willen des Sterbenden gefragt werden, wenn er sich zu Lebzeiten nicht zur Organspende geäußert hat. Eine sachliche und durchdachte Entscheidung im Sinne des eben überraschend verstorbenen Angehörigen ist aber aufgrund der emotionalen Situation kaum möglich. Die Gefahr, dass dann unnötig Spenderorgane verloren gehen, ist groß. Dem wollen wir mit unserer Zustimmungslösung entgegenwirken.“

Wichtig ist der FREIE WÄHLER-Fraktion, dass die Frage zur Organspende ohne großen bürokratischen Aufwand und niedrigschwellig gestellt werden kann. Ein solcher Vorgang biete sich in Zusammenhang mit der Beantragung einesPersonalausweises an. „Darüber hinaus ist uns eine fundierte Information durch den Hausarzt oder auch einen anderen behandelnden Arzt als sachliche Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wichtig. Dabei muss das Honorar des Arztes der Bedeutung dieses Themas angemessen sein“, so Enders abschließend.


Archiv