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Nikolaus KrausNikolaus Kraus
Benno ZiererBenno Zierer
25.03.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert einheitliche Preise für Fleischhygieneprodukte

Zierer: Faire Rahmenbedingungen für kleine Schlachtbetriebe schaffen

München. Die Stärkung der bayerischen Landwirtschaft und der regionalen Vermarktungskreisläufe sind wichtige politische Zielsetzungen der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Dabei ist eine Förderung kleiner Schlachtbetriebe von immenser Bedeutung. „Wir wollen faire Rahmenbedingungen sowie finanzielle Entlastungen für kleine Betriebe schaffen. Daher fordern wir bayernweit einheitliche und niedrigere Fleischhygienegebühren“, erklärt Benno Zierer, umweltpolitischer Fraktionssprecher. 

Mit ihrem Schlachthofkonzept setze sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion dafür ein, dass die Preise vereinheitlicht werden. „Zurzeit sind unsere Landkreise nach aktuell geltender Gesetzeslage dazu gezwungen, kostendeckende Beiträge für Fleischhygieneuntersuchungen zu erheben. Bei kleineren Schlachthöfen führt dies zu ungleich größeren Belastungen als bei großen Betrieben. Dies wollen wir schnellstmöglich ändern. Denn nur so können kleine Schlachtereien mit großen Schlachthöfen konkurrieren“, so Zierer weiter.

Hierzu sei die Fraktion erst kürzlich im intensiven Austausch mit Umweltminister Thorsten Glauber gewesen, der sich mit verschiedenen Initiativen für eine Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft sowie der regionalen Vermarktungsstrukturen einsetzt. „Gemeinsam wurde über eine Lösung diskutiert, bei der Fleischhygienegebühren für kleine Schlachtbetriebe auf einen bayernweit einheitlichen Satz festgelegt werden. Diese Gebühren sollen auf jeden Fall niedriger sein als der aktuelle Satz, sodass alle Landwirte, Schlachtbetriebe und Direktvermarkter davon profitieren“, betont Zierer

Nikolaus Kraus, Abgeordneter der FREIE WÄHLER-Fraktion sowie Mitglied im Landwirtschaftsausschuss, erklärt, dass man mit dem Konzept kleinere Höfe für den Wettbewerb mit größeren Betrieben stärken wolle. „Durch die bayernweite Einführung einheitlicher Gebühren sowie eine starke finanzielle Entlastung kleiner Schlachtbetriebe werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden. Dies betrifft insbesondere solche, die beispielsweise durch unterschiedliche Betriebsgrößen in den einzelnen Landkreisen entstehen können“, so Kraus

Zierer ergänzt, dass es dabei keinesfalls den Landkreisen selbst überlassen werden dürfe, ob sie kostendeckende Gebühren festlegen oder nicht. „Dadurch würde sich die Konkurrenz zwischen ärmeren und reicheren Landkreisen nur zusätzlich verschärfen. Die Kommunen müssen jedoch in jedem Fall für ihre entgangenen Einnahmen entschädigt werden", so Zierer abschließend.


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