Pressemitteilungen
Manfred EiblManfred Eibl
Robert RiedlRobert Riedl
02.02.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Eibl: Bisherige volkswirtschaftliche Erfolge nicht gefährden!

München. Das Gastgewerbe, der Handel und vor allem die Veranstaltungs- und Kulturbranche leiden nach wie vor unter Corona-bedingten Einschränkungen. Deshalb fordert die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion die Ampelkoalition in Berlin heute mittels Dringlichkeitsantrag im Plenum auf, schnellstmöglich den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum Ende des zweiten Quartals zu verlängern. „Angesichts der Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie brauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit. Wir halten es deshalb für dringend angezeigt, dass sie bis Ende Juni letztmalig unter den aktuellen Voraussetzungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen können“, erklärt der wirtschaftspolitische Fraktionssprecher Manfred Eibl.

Zwar habe die Konjunktur im Freistaat in den vergangenen Monaten spürbar angezogen und auch die Arbeitslosenquote liege mit aktuell 3,3 Prozent wieder auf dem Vorkrisenniveau, räumt der neue arbeitspolitische Fraktionssprecher Robert Riedl ein. Doch nicht alle Sektoren könnten von diesem Wirtschaftsaufschwung profitieren. „Branchen wie das Veranstaltungsgewerbe oder Wirtschaftsbereiche mit starker saisonaler Umsatzabhängigkeit sind zum Teil seit Beginn der Pandemie im März 2020 von Einschränkungen betroffen“, so der Abgeordnete aus dem oberpfälzischen Bad Kötzting weiter. Die Zunahme an Kurzarbeitsanzeigen im Januar sei ein Beleg dafür, dass sich das Gastgewerbe, der Einzelhandel und die Veranstaltungswirtschaft noch nicht erholt hätten. Auch sei angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens eine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs über den März hinaus nicht auszuschließen.

„Der bisher geltenden Regelung zufolge ist die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate begrenzt. Unternehmen, die seit Pandemiebeginn Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt haben, erreichen diese Grenze deshalb noch im Februar.“ Bundesarbeitsminister Heil müsse deshalb jetzt rasch dafür sorgen, dass die maximale Bezugsdauer dieser Lohnersatzleistung auf 28 Monate ausgeweitet werde, so Eibl. Denn ohne eine Verlängerung der Sonderregelung steige das Risiko von Entlassungen – „und damit auch die Gefahr, dass die mittels Kurzarbeit erreichten volkswirtschaftlichen Erfolge gefährdet werden“. Gleichzeitig dürfe das Kurzarbeitergeld keine Dauerhilfe werden, sagt Eibl. „Sollte sich die Bedrohung durch Corona in den kommenden Monaten entspannen, brauchen wir zeitnah eine tragfähige Exit-Strategie statt immer neuer Corona-Sonderregelungen.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER


Archiv