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Tobias GotthardtTobias Gotthardt
16.03.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion kritisiert geplantes Europäisches Medienfreiheitsgesetz der EU

Gotthardt: Rote Karte für medienpolitischen Irrweg der EU

Tobias Gotthardt, europapolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Vorsitzender im Europaausschuss und bayerischer Vertreter im Europäischen Ausschuss der Regionen, zum geplanten Europäischen Medienfreiheitsgesetz der EU:

„Bayern ist Heimat für Medienvielfalt – und genau daher ziehen wir FREIEN WÄHLER im Landtag entschlossen die Rote Karte der Subsidiaritätsrüge für das geplante Medienfreiheitsgesetz der EU. Medienpolitik ist Ländersache. Zentralismus fördert keine Vielfalt, Bürokratie keine Freiheit. Daher sollte sich Brüssel solche Übergriffe dringend sparen. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist hochproblematisch. Es verletzt nicht nur die Kulturhoheit, sondern auch die medienrechtlichen Traditionen der einzelnen Mitgliedsstaaten– und zwar bis hin zur verfassungsrechtlichen Grenze in Deutschland. Medienpolitik ist aus guten Gründen Sache der Regionen und der Mitgliedsstaaten – und soll es bleiben. Die mit dem Gesetz angestrebte Zentralisierung der Medienaufsicht auf EU-Ebene ist äußerst fraglich – stattdessen muss Europa dezentrale, staatsferne und unabhängige Aufsichtsstrukturen nach dem deutschen Ländermodell fördern, die die Besonderheiten regionaler und lokaler Medien in den Blick nehmen.

Europa hat keine Kompetenz in diesen medienrechtlichen Fragen – und dort, wo Brüssel trotzdem den Eingriff plant, kommt es in Widerstreit mit der Verfassung. Ähnlich kritisch ist es beim Versuch einer europäischen Regulierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Brüssel heraus. Dadurch werden nicht nur einzelne Punkte des Amsterdamer Protokolls verletzt, sondern auch selbstregulierte Medienbereiche in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten außer Acht gelassen. Brüssels ‚One-Size-Fits-All‘-Ansatz passt nicht auf die Vielfalt der Medienlandschaft – im Gegenteil: Er gefährdet sie. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist vielleicht gut gedacht – aber es ist definitiv schlecht gemacht. Es ist nicht brauchbar. Deshalb: Rote Karte.“

Hinweis: Einen entsprechenden Antrag zum Thema „Subsidiarität“ finden Sie HIER.


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