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Johann HäuslerJohann Häusler
28.10.2020

FREIE WÄHLER-Fraktion setzt sich für Anhebung der Minijob-Grenze ein

Häusler: Regelmäßige Anpassungen der Verdienstgrenze an den Mindestlohn sind überfällig

München. Arbeit muss sich lohnen – auch für Geringverdiener. Denn gerade niedrige Einkommensempfänger wie etwa Minijobber sind von der Corona-Krise besonders hart betroffen. Mit einem Dringlichkeitsantrag im heutigen Plenum des Landtags setzt sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion deshalb dafür ein, die Minijob-Grenze auf monatlich 600 Euro anzuheben. „Wir müssen den Menschen in Bayern und Deutschland eine bessere Perspektive beim Verdienst im niedrigen Einkommensbereich geben“, ist Johann Häusler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Arbeit, überzeugt.

 
Minijobs seien ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das gerade bei variierenden Auftragslagen flexibel und mit geringem bürokratischem Aufwand für Entlastung der übrigen Beschäftigten sorgen könne. Gleichzeitig bekämen Minijobber die Möglichkeit, ohne Steuer- und Beitragsabzüge hinzuverdienen zu können. Doch durch den steigenden Mindestlohn nehme die Anzahl an Stunden, die Minijobber bis zum Erreichen der 450 Euro-Lohngrenze arbeiten dürften, immer weiter ab. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro pro Stunde, bis Mitte 2022 soll er schrittweise auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. „Davon profitieren Minijobber aber nicht finanziell, denn für sie verkürzt sich mit jeder Anhebung nur die Arbeitszeit“, erklärt Häusler.
 
Gleichzeitig werde es für die Arbeitgeber immer schwieriger, die wegfallenden Arbeitsstunden aufzufangen. „Deshalb ist künftig eine regelmäßige Anpassung der Verdienstgrenze an den Mindestlohn überfällig“, so Häusler. Gerade in der derzeitigen Pandemie könnten Minijobs sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern helfen, besser durch die wirtschaftlich angespannte Lage zu kommen. Konkret fordern die FREIEN WÄHLER die Staatsregierung deshalb auf, einen Antrag zur Erhöhung der Minijob-Grenze in den Bundesrat einzubringen. Einen ähnlichen Vorstoß hatte es bereits im Juni 2019 gegeben. Damals war Bayern jedoch am Votum des Bundesrats gescheitert.
 
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


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