FREIE WÄHLER-Fraktion setzt sich für Neuausrichtung der Pendlerpauschale ein
Pittner: Mobilität unabhängig von Wohnort und Verkehrsmittel gewährleisten
München. Dringlichkeitsantrag zur Neuausrichtung der Pendlerpauschale: Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert den Bund zum Plenum am Donnerstag auf, von den bisher starren Regelungen – etwa 30 bzw. 38 Cent pro Kilometer – Abstand zu nehmen. „Stattdessen möchten wir die Höhe der pro Kilometer ansetzbaren Beträge preisindexiert gestalten. Eine solche Neuregelung ist angesichts der aktuell extrem stark schwankenden Spritpreise unumgänglich“, begründet der steuerpolitische Fraktionssprecher Gerald Pittner den Antrag. Künftig solle die Pendlerpauschale daher entsprechend der prozentualen Veränderung realistischer Indikatoren angepasst werden.
„Bei Personen, die mehr als 21 Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnen, können für den einfachen Weg pro Arbeitstag 38 Cent pro Kilometer angesetzt werden – und das rückwirkend zum 1. Januar 2022, informiert der verbraucherschutzpolitische Sprecher Hans Friedl über die derzeit gültige Regelung. Für kürzere Arbeitswege könnten 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. „Diese Werte sind statisch im Einkommensteuergesetz vorgegeben. Ziel unseres Antrags ist eine agile und dynamische Anpassung, um gerade auch Beschäftigte im ländlichen Raum Bayerns zu entlasten. Sie sind oft zwingend auf das Pendeln mit dem privaten Pkw angewiesen. Wenn wir die verfassungsrechtlich angestrebten gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Bayern sichern wollen, dürfen diese Menschen an der Zapfsäule nicht die Verlierer sein“, so der Abgeordnete aus dem oberbayerischen Alling.
Pittner stimmt zu: Mobilität müsse in einer modernen Gesellschaft unabhängig vom Wohnort und jeweiligen Verkehrsmittel gewährleistet werden. Neben dem kontinuierlichen Ausbau eines hochwertigen und getakteten ÖPNV seien daher immer auch Auto und Individualverkehr in die politische Betrachtung einzubeziehen. „Die außerordentlich starken Preissteigerungen bei Energie und Kraftstoffen lassen zudem die Steuerquellen des Staates sprudeln. Um hart arbeitende Menschen zu entlasten und private Ausgaben abzufedern, braucht es daher ein systematisches Prinzip, um die Pendlerpauschale jährlich an die jeweilige Kostenentwicklung anzupassen“, erklärt Pittner. Eine entsprechende Regelung solle daher in § 9 Absatz 1 Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Die konkreten Werte für jedes Steuerjahr könnten dann durch das Bundesministerium der Finanzen jährlich neu per Rechtsverordnung festgesetzt werden.