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Florian StreiblFlorian Streibl
07.10.2021

FREIE WÄHLER-Fraktion veranstaltet Online-Event „Blickpunkt B@yern: Unser Rechtsstaat – Stabilitätsanker einer Gesellschaft im Umbruch?“

Streibl: Rechtsstaat ist gegen kommende Krisen gewappnet!

Im Rahmen ihres Online-Formats „Blickpunkt B@yern“ hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion am Donnerstag einen digitalen Parlamentarischen Abend veranstaltet. Thema: „Unser Rechtsstaat – Stabilitätsanker einer Gesellschaft im Umbruch“.

Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, begrüßte zu dem Event Dr. Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes a.D., sowie Andrea Titz, Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein und Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V. Die Gesprächsleitung hatte Moderatorin und Journalistin Romana Füssel.

Nachfolgend übersenden wir Ihnen die zentralen Statements der Diskutanten.

Florian Streibl:
„Die Krisen der letzten Jahre – sei es die Flüchtlingskrise 2015 oder die Corona-Pandemie – sind auch für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zur Belastungsprobe geworden. Zum Schutz von Gesundheit und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger mussten zahlreiche, das alltägliche Leben einschränkende Maßnahmen getroffen werden. Diese bedeuteten tiefgreifende Einschnitte in unser aller Grundrechte. Die Furcht, dass sich dieser Ausnahmezustand zu einem Dauerzustand entwickeln könnte, war groß. Es hat sich aber gezeigt, dass unser Rechtsstaat diesem Stresstest standgehalten hat und in dieser schweren Zeit zu einem wichtigen Stabilitätsanker für unsere Gesellschaft geworden ist. Die vergangenen Monate haben insbesondere unserer Justiz einiges abverlangt, denn sie sah sich mit einer Welle an Klagen gegen viele Corona-Regelungen konfrontiert. Dabei galt es, den Spagat zwischen Infektionsschutz und dem Interesse der Menschen an einer zügigen Verhandlung und Entscheidung zu bewältigen. Dies ist trotz des seit Jahren bestehenden Personalmangels erfolgreich gelungen. Insbesondere die Pandemie hat uns nochmals deutlich vor Augen geführt, dass unser Rechtsstaat gegen Entwicklungen, wie wir sie gerade in Polen oder Ungarn erleben, hinreichend gewappnet ist.“

Dr. Karl Huber:
„Unsere Gesellschaft befindet sich in einem fortwährenden Umbruch. Der technische Wandel, die Globalisierung, die Klimaauswirkungen sowie die Corona-Pandemie stellen sie aktuell vor besondere Herausforderungen. Die freiheitlich demokratische Grundordnung – festgeschrieben in unserer Verfassung und den Gesetzen – bildet dabei das Grundgerüst unseres Zusammenlebens und muss sich nun einer Bewährungsprobe unterziehen. Sie wird durch das Demokratieprinzip sowie den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte und das Gewaltmonopol des Staates sowie die Würde des Menschen geprägt. Die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und Individualrechten ist gerade in der Corona-Pandemie eine besondere Verpflichtung von Legislative und vor allem Exekutive. Entscheidend und wesentlich für einen überwiegenden Konsens in unserer Gesellschaft ist dabei die Möglichkeit der Kontrolle aller Eingriffe und Beschränkungen durch eine unabhängige Rechtsprechung.“

Andrea Titz:
„Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bezeichnete die Corona-Krise als ‚Stresstest‘ für den Rechtsstaat. In der Tat ist die Abwägung zwischen den Freiheitsgrundrechten des Einzelnen sowie dem Schutz von Leben und Gesundheit Aller eine schmale Gratwanderung. Nicht selten waren und sind Gerichte dazu berufen, über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu entscheiden. Daher hat sich gerade in dieser Notsituation die Bedeutung einer unabhängigen Justiz im Rechtsstaat überdeutlich gezeigt. Aber auch abseits der ‚Corona-Rechtsprechung‘ stellte die Krise das Gerichtswesen vor immense Herausforderungen. Allerdings darf es für die Justiz auch in Zeiten dramatischen Infektionsgeschehens keinen Lockdown geben. Sämtliche Schwierigkeiten hat sie bisher gut gemeistert. Dennoch zeigten sich immer wieder Probleme, die insbesondere aus der unzureichenden technischen und personellen Ausstattung, aber ebenso aus den rechtlichen Vorgaben resultierten. Daraus müssen für die Zukunft die notwendigen Lehren gezogen werden, um die Justiz gegen künftige Krisen besser zu wappnen.“

Unter nachfolgenden Links können Sie die Veranstaltung nochmals anschauen:


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