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Gerald PittnerGerald Pittner
01.02.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion will Bayerisches Gleichstellungsgesetz reformieren

Pittner: Bei Novelle ist Augenmaß gefragt

25 Jahre nach Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes macht sich die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion für eine umfassende Novellierung des Gesetzes stark. Denn immer noch sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt – obwohl das Ausräumen bestehender Nachteile in der Bayerischen Verfassung verankert ist. „Bayern befindet sich zwar auf einem guten Weg, aber diesen müssen wir auch in Zukunft konsequent weiterverfolgen. Bislang gibt es zum Beispiel keine Verpflichtung für bayerische Behörden, einen Gleichstellungsbeauftragten oder ein Gleichstellungskonzept zu haben“, erklärt Gerald Pittner, Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes. Mit einem entsprechenden Antrag, der heute im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt worden ist, will seine Fraktion darauf hinwirken, die bestehenden Regelungen im Gesetzestext kritisch zu hinterfragen und – wo erforderlich – anzupassen.

Konkret halten es die FREIEN WÄHLER für geboten, die Erkenntnisse, die während der Expertenanhörung zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz im vergangenen Herbst gewonnenen wurden, zum Anlass für eine umfassende Prüfung zu nehmen. „Das Gleichstellungsgesetz war seinerzeit wegweisend, ist aber mittlerweile in die Jahre gekommen“ sagt Pittner. Bislang seien die darin enthaltenen Formulierungen „weich“ und wenig bindend. „Wir müssen zum Beispiel überlegen, ob dienstliche Beurteilungen künftig differenzierter erfolgen müssen, als dies der Gesetzgeber vorschreibt.“ Bislang fände in der Bewertung keine Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit oder etwa der Qualifikationsebene statt. Die Folge: Teilzeitbeschäftigte würden fast zwangsläufig schlechter bewertet – davon seien vor allem Frauen betroffen. „Zudem müssen wir darüber nachdenken, Führungsstellen in Zukunft in Voll- und Teilzeit auszuschreiben – damit der Frauenanteil steigt“, so Pittner weiter. Denn so könnte die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, insbesondere im Rahmen von Führungstätigkeiten, verbessert werden.

Wichtig sei jedoch, den Dienststellen kein überbordendes Regelwerk aufzunötigen. „Wir müssen froh sein, überhaupt ausreichendes Personal für den Öffentlichen Dienst zu finden.“ Deshalb sei Augenmaß gefragt. Pittner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Behörden oft deutlich weniger Bewerbungen von Frauen als von Männern bekämen. Die Frauenquote müsse daher auch mit der Einstellungsquote verglichen werden. Dienststellen, die keinen Gleichstellungsbeauftragten haben, müsse künftig genauer auf die Finger geschaut werden. „Dafür braucht es aber kein Klagerecht, wie es etwa im Saarland Usus ist.“ Vielmehr könne vieles innerhalb des Behördenapparats geregelt werden. „Außerdem müssen wir bei der Novelle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes im Blick behalten, damit sich beide Gesetze sinnvoll ergänzen.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER


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