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Susann EndersSusann Enders
04.05.2021

FREIE WÄHLER-Fraktion will einkommensschwache Familien und Alleinerziehende finanziell besserstellen

Enders: Freibeträge für Wohngeld prüfen und an aktuelle Situation anpassen!

Susann Enders, sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, sowie Johann Häusler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Sozialausschuss, zum Antrag „Prüfung der Höhe der Freibeträge für Familien im Wohngeld“ im heutigen Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr :
 
 
Susann Enders:
„Die Corona-Pandemie trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft besonders hart – vor allem einkommensschwache Familien und Alleinerziehende. Mit Blick auf die derzeitige finanzielle Situation vieler Familien setzen wir uns als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion dafür ein, umfassend zu prüfen, inwiefern die maßgeblichen Freibeträge des Wohngeldes erhöht werden können. Das Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums erhalten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens – und die war nie wichtiger, als in der aktuellen Ausnahmesituation.“
 
 
Johann Häusler:
Das Wohngeld steht in Konkurrenz zu anderen Sozialleistungen, bei denen Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Es ist insofern eine vorrangige Leistung zu anderen Sozialleistungen und in bestimmten Fällen scheint sich dies nachteilig auf die Höhe der jeweiligen Leistung auszuwirken. Die Freibeträge nach § 17 Nr. 3 WoGG für Alleinerziehende und § 17 Nr. 4 WoGG für Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Haushaltsmitgliedern unter 25 Jahren wurden zuletzt mit der Wohngeldreform 2016 erhöht – die Lebenshaltungskosten steigen jedoch kontinuierlich an. Daher finden wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag es nur folgerichtig, jetzt die Erhöhung von Freibeträgen zu prüfen, um Familien gerade in diesen Krisenzeiten unterstützend zur Seite zu stehen.“
 
 
Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.


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