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Alexander HoldAlexander Hold
Gabi SchmidtGabi Schmidt
13.05.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion will praktikable Lösungen bei der Nutzung von ukrainischen Führerscheinen

Schmidt: Rahmenbedingungen schaffen, die Integration ermöglichen

Gabi Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie entwicklungspolitische Sprecherin, und Alexander Hold, asylpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Antrag „Praktikable Lösungen bei der Nutzung von ukrainischen Führerscheinen“ im Verfassungsausschuss:

Gabi Schmidt:

Wenn Deutschland Integration ernst nimmt, muss es Rahmenbedingungen schaffen, die Integration ermöglichen. Das betrifft auch Alltäglichkeiten wie das Führen eines Kraftfahrzeugs. Denn nach derzeitiger Gesetzeslage sind ukrainische Führerscheine in Deutschland nur begrenzt gültig, nämlich sechs Monate lang. Innerhalb dieser Frist muss der Führerschein umgeschrieben werden; zudem kann diese Frist um weitere sechs Monate verlängert werden – vorausgesetzt, eine Maximalaufenthaltsdauer von 12 Monaten wird nicht überschritten. Und genau da liegt das Problem: Denn von der Möglichkeit einer Fristverlängerung können ukrainische Kriegsflüchtlinge nicht Gebrauch machen, da ihnen pauschal ein Aufenthaltstitel von zwei Jahren erteilt wird. Gleichzeitig lässt sich der tatsächliche Aufenthalt angesichts der dynamischen Situation in der Ukraine nicht sicher bestimmen. Berlin muss deshalb dringend nachjustieren und ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine unbürokratische Möglichkeit zur weiteren Nutzung ihres Führerscheins ermöglichen.“

Alexander Hold:

Ukrainische Kriegsflüchtlinge haben in Deutschland die Möglichkeit zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren. Um zu ihrem Arbeits- oder Ausbildungsort zu gelangen, werden zahlreiche von ihnen auf die Nutzung eines Autos angewiesen sein. Das setzt allerdings den Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins voraus. Wir fordern Berlin deshalb auf, auf Grundlage eines entsprechenden EU-Ratsbeschlusses vom 4. März eine unbürokratische Verlängerung von Nutzung und Gültigkeit des ukrainischen Führerscheins in Deutschland zu prüfen. Gleichzeitig plädieren wir für ein Abkommen, das die gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen zwischen Deutschland und der Ukraine ermöglicht – schließlich ist die Anerkennung von Führerscheinen zwischen der Bundesrepublik und den EU-Mitgliedstaaten sowie mit vielen anderen Staaten bereits gängige Praxis.“

 

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER


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