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Susann EndersSusann Enders
08.12.2021

FREIE WÄHLER-Fraktion zur Änderung des Rettungsdienst- und Krankenhausgesetzes

Enders: Telenotarzt kommt – Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen wird deutlich vereinfacht

Susann Enders, gesundheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur ersten Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und des Bayerischen Krankenhausgesetzes:

„Dieser Gesetzentwurf ist ein wirklich großer Wurf. So wird der in einem Pilotprojekt erfolgreich erprobte Telenotarzt für die beabsichtigte bayernweite Einführung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt – eine ganz wichtige Unterstützung für die Notfallrettung. Der Telenotarzt soll den Notarzt vor Ort jedoch nicht ersetzen, sondern die Zeit bis zum Eintreffen des physischen Notarztes am Unfallort überbrücken.

Auch die fachlichen Qualifikationsanforderungen bei der Fahrzeugbesetzung passen wir an: Als Folge der gestiegenen medizinischen Anforderungen im Rettungsdienst wird eine Mindestqualifikation des Fahrers eines Rettungswagens neu festgeschrieben. Im Gegenzug werden für die Besetzungen von Fahrzeugen des Sonderbedarfs, die lediglich in Großschadensfällen als Ergänzung des Regelrettungsdienstes tätig werden, Erleichterungen bei den Qualifikationsanforderungen aufgenommen.

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetzentwurf wird außerdem die Anwendung der Bereichsausnahme in Bayern ermöglicht. Die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen erfolgt an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Hierdurch wird es möglich, auf ein förmliches Vergabeverfahren zu verzichten. Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens werden Leistungen der Notfallrettung, des arztbegleiteten Patiententransports und des Krankentransports schneller, einfacher und unter Berücksichtigung auch regionaler Besonderheiten vergeben.

Das alles dient der Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im gesamten Freistaat. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass eine Teilnahme am öffentlichen Rettungsdienst sowohl freiwilligen Hilfsorganisationen als auch privaten Unternehmen offen steht.“

Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf lesen Sie HIER.


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