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Dr. Hubert FaltermeierDr. Hubert Faltermeier
Robert RiedlRobert Riedl
17.02.2022

FREIE WÄHLER-Fraktion zur Reform des Betreuungsrechts

Riedl: Wohl der Betroffenen muss im Vordergrund stehen

Dr. Hubert Faltermeier, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, sowie Robert Riedl, Abgeordneter der FREIE WÄHLER-Fraktion und Mitglied des Sozialausschusses, zum Fachgespräch „Betreuungsrecht“ in der heutigen gemeinsamen Sitzung des Verfassungs- und des Sozialausschusses:

Faltermeier:
„Das Betreuungsrecht schützt Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, einer psychischen Krankheit oder eines Unfalls handlungsunfähig sind. Dies führt häufig dazu, dass sie persönlichen Anliegen teilweise oder gar nicht mehr selbständig nachkommen können. Daher sind Betroffene oftmals auf die Unterstützung einer anderen Person angewiesen. Sofern in einer Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson nicht bereits das Recht eingeräumt wurde, bestimmte Angelegenheiten stellvertretend für die betroffene Person zu erledigen, ist die Bestellung einer rechtlichen Betreuung erforderlich. Uns als FREIE WÄHLER-Fraktion ist dabei besonders wichtig, dass Betroffene darüber aufgeklärt werden, inwieweit sie selbst einen Einfluss auf die Bestellung eines Betreuers ausüben oder wie sie diese ganz vermeiden können. “

Riedl:
„Uns FREIEN WÄHLERN im Bayerischen Landtag liegt das Wohl hilfsbedürftiger Personen besonders am Herzen – dies muss im Rahmen einer Betreuung stets im Vordergrund stehen. Dabei ist vor allem eine ausreichende Finanzierung der Querschnittsarbeit der verschiedenen Betreuervereine entscheidend. Gleichzeitig sind Betreuergerichte bei einer Bestellung insbesondere auf ehrenamtliche Betreuer angewiesen. Dieses schwierige bürgerschaftliche Engagement verdient deshalb höchste Anerkennung und Wertschätzung.“


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