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Florian StreiblFlorian Streibl
27.04.2017

FREIE WÄHLER für gesetzeskonforme Regelung der Gesichtsverhüllung

Streibl: Staatsregierung peitscht verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung durch

München. Gesetzentwurf der Staatsregierung über Verbote der Gesichtsverhüllung: Mit einem Änderungsantrag wollten die FREIEN WÄHLER in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag Nachbesserungen erreichen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Fraktionssprecher: „Gesetzlich geregelte Verhüllungsverbote für bestimmte Bereiche sind aus rechtsstaatlichen Gründen grundsätzlich sinnvoll – auch wenn die Anwendungsfälle äußerst gering sein dürften. Aber ein Eingriff in die Grundrechte Betroffener muss auch gerechtfertigt und vor allem verhältnismäßig sein.“

Das sei bei der aktuell vorgesehenen Ermächtigungsgrundlage jedoch nicht der Fall und bringt die Kommunen in Konflikte. Ihr zufolge können die Gemeinden bei Vergnügungen und Ansammlungen beziehungsweise an bestimmten öffentlichen Orten dann Verbote der Gesichtsverhüllung erlassen – dies gelte sowohl zur Verhütung rechtswidriger Taten als auch zur Gefahrenabwehr, so Streibl. „Die Neuregelung ist auch deshalb überflüssig, weil grundsätzlich das Vermummungsverbot gilt und die Polizei jederzeit die Identität von Personen feststellen darf.“

Auch Städte- und Gemeindetag lehnen die Ermächtigungsnorm strikt ab. Deshalb solle auf die verfassungsrechtlich bedenkliche und überflüssige Regelung verzichtet werden, forderten die FREIEN WÄHLER – vergeblich, die Mehrheitsfraktion im Ausschuss lehnte ab. „Die Staatsregierung macht es sich sehr einfach, indem sie versucht, den Schwarzen Peter an die Gemeinden abzuschieben“, so Streibl dazu abschließend.


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