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Florian StreiblFlorian Streibl
16.03.2016

FREIE WÄHLER gegen Investitionsgerichtshof bei TTIP und CETA

Streibl: Rechtsprechung darf nicht aus der Hand gegeben werden

München. Sondergerichte für ausländische Investoren sind der falsche Weg – davon sind die FREIEN WÄHLER überzeugt. Deshalb wollen sie das geplante Investitionsgericht im Rahmen der Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhindern. Die Landtagsfraktion hat heute einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag ins Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht.

Kritik vom Deutschen Richterbund

„Die heftige Kritik an dem geplanten Investitionsgerichtshof kommt nicht von irgendwo. Kein Geringerer als der Deutsche Richterbund ist gegen die Schaffung dieses neuen Systems“, so Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Wenn die Pläne tatsächlich umgesetzt werden, hätte dies verheerende Auswirkungen auf unseren Staat, ist Streibl sicher: „Das Investitionsgericht soll die Rechtsprechungskompetenz in einer Reihe von sensiblen Bereichen erhalten: Vom Zivilrecht über das Verwaltungsrecht bis hin zum Steuerrecht. Wir würden also die Rechtsprechung an irgendwelche Instanzen außerhalb unseres bewährten Gerichtssystems abgeben – das darf nicht sein.“

CETA und TTIP im Zweifel ablehnen

Die FREIEN WÄHLER sind sich sicher, dass die nationalen Gerichte in der Lage sind, über alle zu erwartenden Streitfälle im Rahmen der Freihandelsabkommen kompetent, effizient und kostensparend zu entscheiden. „Deswegen fordern wir die Staatsregierung auf, die Bedenken des Deutschen Richterbundes in ihre Entscheidung einzubeziehen und sich gegen das Investitionsgericht starkzumachen. Dazu gehört für uns auch, dass CETA und TTIP im Zweifel im Bundesrat abgelehnt werden“, erklärt Streibl.

 

 

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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