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Florian StreiblFlorian Streibl
01.06.2017

FREIE WÄHLER: Kritik des Europarates an Haftzuständen in schwäbischem Gefängnis „lässt aufhorchen“

Streibl: Staat muss angemessene medizinische Versorgung der Gefangenen sicherstellen

München. Die heute veröffentlichte Kritik an den Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim im schwäbischen Landkreis Donau-Ries „lässt aufhorchen“, so Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Laut Bericht gebe es in der Haftanstalt beispielsweise aus grundsätzlichen Erwägungen in der Regel keine Behandlung von Drogenabhängigen mit Ersatzstoffen wie Methadon.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in Bezug auf die Beschwerde eines Gefangenen in Kaisheim bereits 2016 entschieden, dass die Verwehrung einer Substitutionsbehandlung eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt. Streibl: „Ich halte die zurückhaltende Substitutionspraxis in Bayern für bedenklich. Denn es ist Aufgabe des Staates, eine angemessene medizinische Versorgung und Behandlung der Gefangenen sicherzustellen.“

Das Gericht habe in dem Fall zudem ausgeführt, dass eine Reihe gewichtiger Indikatoren dafür sprächen, dass die Substitutionsbehandlung die notwendige Behandlung für den Häftling gewesen wäre. Aufgrund der Besonderheiten hätte eine genauere Prüfung unter Hinzuziehung eines geeigneten Arztes erfolgen müssen. Dazu Streibl weiter: „Aus meiner Sicht wäre es erforderlich, dass endlich in allen Justizvollzugsanstalten mit eigener Krankenabteilung Substitutionsbehandlungen durchgeführt werden können. Zum 31.01.2017 verfügten nur in 13 von insgesamt 36 Justizvollzugsanstalten die Anstaltsärzte über die entsprechend Qualifikation.“


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