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Joachim HanischJoachim Hanisch
15.03.2017

FREIE WÄHLER kritisieren CSU wegen Planung zur Änderung des Kommunalwahlrechts

Hanisch: Antrag zur Wiedereinführung des D'Hondt-Verfahren springt kurz und fällt tief!

München. Ärger im Innenausschuss des Bayerischen Landtag: Die CSU will Änderungen am Kommunalwahlrecht durchzusetzen – und hat einen Antrag auf Rückkehr zum D'Hondt-Sitzverteilungsverfahren bei Gemeinde- und Landkreiswahlen gestellt. Das aber würde die großen Parteien überproportional stärken – und empört die FREIEN WÄHLER. Deren kommunalpolitischer Fraktionssprecher Joachim Hanisch wird deutlich: „Dieser Antrag stellt ganz klar einen Machtmissbrauch der CSU-Fraktion dar, nur um parteipolitische Konkurrenz mit möglichst einfachen Mitteln ausschalten zu können. Mit dem Antrag auf Rückkehr zum D'Hondt-Sitzverteilungs­verfahren haben die Christsozialen eine für uns nicht akzeptable Kehrtwende vollzogen.“

Denn erst im Jahr 2010 war der einstimmige Beschluss des Landtags erfolgt, den Artikel 35 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zu ändern: Seitdem wird die Sitzzuteilung bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ermittelt – ein aus Sicht der FREIEN WÄHLER und anderer Oppositionsfraktionen deutlich gerechterer Weg. Hanisch: „Wir erteilen dem Antrag der CSU eine klare Absage! Zum Schutz und zur Wahrung eines demokratischen Grundverständnisses kann ein solcher Antrag nur abgelehnt werden. Ich fordere Ministerpräsident Seehofer auf, seiner Kritik an der umstrittenen Wahlrechtsreform Taten folgen zu lassen – und das Thema schnell abzuräumen.“

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat selbst einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht und damit weitere Punkte des Gesetzesänderungsantrages der Staatsregierung auf den Prüfstein gestellt. Unter anderem fordern sie Herabsetzung des aktiven Wahlrechts bei Gemeinde- und Landkreiswahlen vom 18. auf das 16. Lebensjahr und wollen es auch Gemeinden unter 3.000 Einwohnern ermöglichen, einen ersten Bürgermeisters zu wählen, der sein Amt hauptamtlich ausführt.

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen".


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