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Prof. Dr. Michael Piazolo hat am heutigen Freitag die Verfassungsstreitigkeit der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
05.10.2018

FREIE WÄHLER lassen Bestellung der „Regierungsbeauftragten“ überprüfen

Piazolo: Gewaltenteilungsgrundsatz und Abgeordnetenrechte verletzt

München. Seit seinem Amtsantritt hat Ministerpräsident Söder insgesamt acht Landtagsabgeordnete ohne jegliche gesetzliche Grundlage zu Beauftragten der Staatsregierung bestellt – allesamt CSU-Abgeordnete. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sieht darin eine Verletzung des Gewaltenteilungsgrundsatzes und der Statusrechte der Abgeordneten. Die Fraktion hat deshalb am Freitag eine Verfassungsstreitigkeit beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
 
Die Möglichkeit des Ministerpräsidenten beziehungsweise der Staatsregierung, auf Grundlage von Bekanntmachungen beliebig viele Mitglieder der Legislative zu Beauftragten der Exekutive zu ernennen, verstößt unseres Erachtens gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gesetzgebung ist Aufgabe des Landtags und an ihr müssen alle Abgeordneten mitwirken können. Das ist vorliegend nicht geschehen“, sagte der FREIE WÄHLER-Abgeordnete und Vertreter der Fraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Prof. Dr. Michael Piazolo, bei einer Pressekonferenz im Maximilianeum.
 
Es werde zwar allgemein gebilligt, dass Staatsminister und Staatssekretäre dem Landtag angehören dürften. Die Wahrnehmung von Ämtern für zwei der drei Gewalten müsse jedoch die Ausnahme bleiben und dürfe nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zulässig sein. „Gemäß der Landesverfassung ist die Zahl der Staatsminister und Staatssekretäre auf 17 begrenzt. Ihre Ernennung und Entlassung bedarf der Zustimmung des Landtags. Insbesondere durch die Begrenzung der Zahl der Regierungsmitglieder soll verhindert werden, dass der Ministerpräsident beliebig viele Landtagsabgeordnete in Regierungsämter beruft“, so Piazolo.
 
„Indem Söder durch die Hintertür acht Staatssekretäre ‚light‘ installiert hat, sehen wir die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten in Gefahr. Die Beauftragten erhalten neben ihrer Abgeordnetendiät eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, verfügen über eine großzügige personelle sowie räumliche Ausstattung und können Dienstwagen nutzen.“ Der Ministerpräsident könne seine Beauftragten benennen und erlassen, wie es ihm gefalle. Deshalb bestehe die grundsätzliche Gefahr, dass ein Beauftragter im Zweifel – um seine Stellung als Beauftragter und die damit verbundenen Vorteile nicht zu gefährden – sein Mandat nicht mehr so frei und unabhängig ausüben könne, wie es die Verfassung fordert, befürchtet Piazolo.
 
Hinweis: Die vollständige Klageschrift der FREIE WÄHLR Landtagsfraktion sowie die Presseinformation finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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