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Auf unserem Foto sehen Sie von links: Benno Zierer, MdL und Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, und Pressesprecher Dirk Oberjasper.
Florian StreiblFlorian Streibl
Benno ZiererBenno Zierer
22.10.2015

FREIE WÄHLER legen Entwurf über ein Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz vor

Streibl: Ein moderneres Petitionswesen für mehr Bürgerbeteiligung

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat heute ihren umfassenden <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload ge_petitionswesen_freie_waehler.pdf external-link-new-window external link in new>Gesetzentwurf zur Reform des bayerischen Petitionswesens vorgestellt. „Wir wollen den verfassungsrechtlich vorgegebenen Ausgestaltungsspielraum nutzen und zahlreiche konkrete Verbesserungen zugunsten der Bürger schaffen“, erklärte <link http: fw-landtag.de mdls florian-streibl external-link-new-window external link in new>Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz im Landtag.

„Unter anderem sollen Petitionen noch leichter eingereicht werden können. Außerdem sieht unser Gesetzentwurf vor, dass künftig auch in Bayern öffentliche Petitionen möglich sind“, sagte Streibl weiter. Für diese sowie für Massen- und Sammelpetitionen sähe der Gesetzentwurf ab einem Quorum von 7.500 Unterstützern grundsätzlich eine Anhörung im Petitionsausschuss vor. „Auch die über private Petitionsportale gestarteten Eingaben möchten wir mit einbeziehen. Darüber hinaus schaffen wir ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Behandlung von Administrativpetitionen. Für diese Petitionen an Regierung oder Verwaltung ist sogar eine Berichtspflicht der Staatsregierung vorgesehen“, fasst Streibl die Grundzüge des FREIE WÄHLER-Gesetzentwurfs zusammen.

Kernstück sei jedoch die Einführung eines Bürgerbeauftragten, der die Rechte der Bürger im Petitionswesen massiv stärken soll: „Durch eine Personalisierung sowie direkte Kommunikation mit dem Bürgerbeauftragten sind die Petenten ständig und unmittelbar eingebunden. Erläuterungen des rechtlichen Hintergrunds in verständlicher Sprache helfen Petenten zudem, eine getroffene Verwaltungsentscheidung besser verstehen und akzeptieren zu können“, erläutert <link http: fw-landtag.de mdls benno-zierer external-link-new-window external link in new>Benno Zierer, Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, und verweist auf einen weiteren Vorteil des Gesetzentwurfes: Der Bürgerbeauftragte könne viel schneller und flexibler handeln als ein Ausschuss, da er Stellungnahmen in der Regel direkt bei der zuständigen Behörde anfordere – und nicht über die Ministerialebene.

Hinweis: Das Foto steht Ihnen gegen Nennung der Quelle FREIE WÄHLER Landtagsfraktion kostenfrei zur Verfügung. Den Gesetzentwurf zum Petitionsrecht finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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