Pressemitteilungen
Thorsten GlauberThorsten Glauber
26.10.2016

FREIE WÄHLER lehnen geplante Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ab

Glauber: Bewährte Zuständigkeit für Autobahnen und Bundestraßen in Bayern belassen

München. Ministerpräsident Seehofer hat die Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich als Erfolg verkauft. Doch für diese finanziellen Erleichterungen zahlt Bayern einen hohen Preis. „Der Freistaat gibt seine Kompetenzen für den Bau der Bundestraßen und Autobahnen an den Bund ab – eine fatale Fehlentscheidung“, erklärt Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Bayern verliere damit allerdings nicht nur die Zuständigkeit für den Autobahnbau, sondern auch viele hundert Millionen Euro jährlich.

„Bayern war Profiteur des bisherigen Systems: Der Freistaat konnte immer mehr Geld aus dem Gesamttopf zurückholen, als ihm eigentlich zugestanden habe – allein 600 Millionen Euro in diesem Jahr“, stellt Glauber fest und fährt fort: „Es wurden überdurchschnittlich viele Projekte geplant und Baugenehmigungen durchgeführt – die Baureife war deutlich höher als in vielen anderen Bundesländern. Seehofer hat dieses bewährte System nun bei den Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich geopfert. Das ist eine Bankrotterklärung.“

Glauber kann nicht nachvollziehen, wie es zu dieser Verknüpfung zwischen der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft kommen konnte. In einem Dringlichkeitsantrag fordern die FREIEN WÄHLER die Bayerische Staatsregierung auf, eine solche Einrichtung abzulehnen. Der Verkehrsexperte der FREIEN WÄHLER erinnert an ein Votum des Bayerischen Landtags vom Oktober 2015, in dem einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes eine klare Absage erteilt wurde. „Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass die Staatsregierung den Bayerischen Landtag missachtet, um für ihren Bundesverkehrsminister den Weg zur Autobahnmaut zu planieren – damit dann Privatunternehmen und Versicherungswirtschaft trotz bester Bonität des Staates eine risikolose  Anlagemöglichkeit zulasten der Autofahrer haben“, erklärt Glauber.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.


Archiv