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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
15.06.2018

FREIE WÄHLER: Ministerin Kiechle bei Vergabekriterien für Medizinstudienplätze auf dem Holzweg

Piazolo: Gute Schulnoten allein machen noch lange keinen guten Arzt

München. Bund und Länder müssen das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin bis 2019 neu regeln. Hierzu tagte heute die Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt. Denn der Numerus Clausus ist laut Bundesverfassungsgericht in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Konkret urteilte das Gericht, dass der Numerus Clausus (NC) im Studienfach Medizin nur bedingt mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl vereinbar sei. „Dennoch spricht sich Bayerns neue Wissenschaftsministerin Marion Kiechle dafür aus, künftig noch mehr Studienplätze im Fach Medizin nach Abiturnote zu vergeben – das ist der falsche Weg“, kritisiert der hochschulpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Piazolo.

Piazolo moniert auch, dass nach den Vorstellungen der Ministerin und der Kultusministerkonferenz Wartezeiten künftig nicht mehr angerechnet werden sollen. „Die Behauptung Kiechles, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass die Abiturnote der beste Einzelprädikator für ein erfolgreiches Medizinstudium sei, ist schlichtweg Unsinn – das erkennen auch unsere höchsten Richter an.“ Piazolo zitiert den Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, der gerade betont habe, Ärzte dürften nicht allein nach ihrem schulischen Erfolg beurteilt werden: „Der Einser-Kandidat, der niemandem in die Augen gucken kann und stottert, kann vielleicht Labormediziner werden, aber auch Hausarzt?“

Auch deshalb habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Abiturnote nie das einzige Kriterium für die Vergabe eines Medizinstudienplatzes sein dürfe. Schon allein weil derzeit die Abiturnoten nicht vergleichbar seien, was das Gericht auch beanstandet habe, und zudem fragwürdig sei, wie der heute von der KMK angekündigte Ausgleichsmechanismus funktionieren solle, so Piazolo. „Anders als von Staatsministerin Kiechle behauptet, wird die Aussagekraft der Abiturnote allein also äußerst kontrovers bewertet. Daher haben wir FREIEN WÄHLER bereits einschlägige Gesetzentwürfe zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung individueller Fähigkeiten eingebracht“, erklärt Piazolo weiter. Ein guter Mediziner werde vor allem durch Kompetenzen charakterisiert, die beim Zulassungsprozess nicht abgebildet würden: Soziale Kompetenz, Ethik, Auffassungsgabe und eine positive Einstellung zur Kommunikation müssten stärker berücksichtigt werden.

Zudem verweist Piazolo darauf, dass die Position der Staatsministerin auch der bisherigen Haltung der CSU-Fraktion widerspreche. „So hat die CSU noch im Februar einem Antrag einstimmig zugestimmt, der forderte, bei der Studienplatzvergabe die Gewichtung der einzelnen Kriterien hin zur stärkeren Berücksichtigung individueller Stärken zu verschieben – und damit die beanstandeten Punkte des Bundesverfassungsgerichtes zu beseitigen.


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