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Joachim HanischJoachim Hanisch
07.10.2015

FREIE WÄHLER reichen Gesetzentwurf zur Straßenausbaubeitragssatzung ein

Hanisch: Bürgerfreundlichkeit steht für uns im Zentrum

München. Die FREIEN WÄHLER haben heute ihren <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload ge_strassenausbaubeitrag_freie_waehler.pdf external-link-new-window external link in new>Gesetzentwurf zur Novellierung des Rechts der Straßenausbaubeitragssatzungen im Bayerischen Landtag eingereicht. „Aktuell schweben die Straßenausbaubeiträge wie ein Damoklesschwert über den Grundstückseigentümern in Bayern. Diesen Zustand gilt es schnellstmöglich zu ändern“, so <link http: fw-landtag.de mdls joachim-hanisch external-link-new-window external link in new>Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfes ist eine deutliche Erhöhung des Gemeindeanteils an den Straßenausbaukosten. Bislang können bis zu 90 Prozent der Kosten auf die Bürger umgelegt werden – die FREIEN WÄHLER wollen diese auf maximal 70 Prozent beschränken. „Dazu kommt noch eine Begrenzung der Höhe des Straßenausbaubeitrags“, erklärt Hanisch. „Dieser darf 30 Prozent des Grundstückswertes nicht übersteigen. Damit stärken wir das Eigenheim als Altersvorsorge.“ Bei der Umlage der Straßenausbaukosten setzen die FREIEN WÄHLER auf eine Wahlmöglichkeit der Kommune zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen.

Die Fraktion spricht sich im Gesetzentwurf auch gegen Luxussanierungen aus. „Wenn eine Gemeinde einen besonders edlen Ausbau plant, muss sie alles, was über die erforderlichen Maßnahmen hinausgeht, aus eigener Tasche zahlen“, stellt Hanisch klar. Zudem erfüllen die FREIEN WÄHLER mit ihrem Entwurf einen großen Wunsch der Kommunen: „Mit der erstmaligen Einführung von Straßenausbaubeiträgen können keine Maßnahmen mehr abgerechnet werden, die bereits abgeschlossen sind“, so der kommunalpolitische Fraktionssprecher.

Der Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wird am 15. Oktober im Plenum behandelt. Das entsprechende Dokument finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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