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Florian StreiblFlorian Streibl
30.07.2014

FREIE WÄHLER sprechen sich für Verfassungsänderung aus

Streibl: Den Kommunen muss eine finanzielle Mindestausstattung garantiert werden

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Bayerische Verfassung in Zusammenhang mit der Einführung der sogenannten Schuldenbremse auch um eine Regelung bezüglich der Finanzausstattung der Kommunen ergänzt wird. Diese werde vor dem Hintergrund des europäischen Fiskalpaktes umso wichtiger, so Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Im Vergleich zu anderen Landesverfassungen existiert hierzu in der Bayerischen Verfassung bisher keine klare Regelung. Zwar wird aus dem Selbstverwaltungsgrundsatz abgeleitet, dass die Gemeinden gegenüber dem Land einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung haben, so dass sie neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können. Dieser Anspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates. Mit der Umsetzung der Schuldenbremse – ohne Einräumung der verfassungsrechtlichen Garantie einer kommunalfinanziellen Mindestausstattung – besteht die Gefahr, dass das Land in Zeiten knapper Kassen unter Berufung auf die Schuldenbremse zum Nachteil der Kommunen spart. Der Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung bayerischer Städte und Gemeinden muss deshalb explizit in die Verfassung aufgenommen werden.“ Unterstützung erhält Streibl dabei auch vom Innenausschussvorsitzenden des Bayerischen Landtags, MdL Joachim Hanisch: „Gerade die derzeit immer wieder anzutreffende finanziell angespannte Situation der Kommunen im strukturschwachen ländlichen Raum muss Anlass dafür sein, dass den Kommunen eine rechtlich gesicherte Mindestausstattung garantiert wird.“


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