Pressemitteilungen
24.06.2014

FREIE WÄHLER vermissen journalistische Sorgfalt im Magazin „Schule & Wir“ des Kultusministeriums

Felbinger: Elterninformation nicht als Werbeplattform missbrauchen

München. Das Magazin „Schule & Wir“ des Bildungsministeriums bekommen alle Eltern schulpflichtiger Kinder in Bayern auf Kosten des Steuerzahlers. Es hat eine Auflage von knapp 1,5 Millionen – allein deshalb dürfen sich die Bürger darin eine objektive Berichterstattung nach journalistischen Grundsätzen erwarten. Eine kritische Betrachtung des Magazins halte diesem Anspruch jedoch nicht stand, wie Günther Felbinger, bildungspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, feststellt: „Der Artikel ‚Die zehn populärsten Irrtümer der Pädagogik‘ in der aktuellen Ausgabe führt die Eltern in die Irre. Er ist meiner Auffassung nach bewusst schlampig recherchiert“, so Felbinger. Der Abgeordnete hat deshalb bereits im April eine Anfrage an das Kultusministerium gestellt – die späte Antwort stellt ihn jedoch nicht zufrieden. „In dem Artikel werden Behauptungen aufgestellt, die entweder gar nicht durch Quellen belegt sind oder durch fehlerhaft ausgewiesene.“ So dient das Buch „Schule auf Abwegen – Mythen, Irrtümer und Aberglaube in der Pädagogik“ als Hauptquelle. „Allerdings wurde dieses Buch mit dem klaren Ziel geschrieben, eine Diskussion gegen die Reformpädagogik anzuregen. Ein entsprechender Hinweis zur Einordnung für den Leser ist in einem seriösen Artikel unerlässlich“, kritisiert Felbinger und verweist zudem auf eine enthaltene Forsa-Umfrage: Diese werde in dem Artikel zitiert, ohne Angabe, welche und wie viele Personen befragt wurden, wann die Befragung stattgefunden hat und vor allem: wie die Fragestellung lautete. „Bewusst stümperhaft!“, kommentiert Felbinger. Für Felbinger kann es nur eine Schlussfolgerung geben: „Das Kultusministerium kommt bei diesem Artikel seiner journalistischen Sorgfaltspflicht absolut nicht nach. Es entsteht der Verdacht, dass hier Positionen der CSU mit Hilfe des Kultusministeriums unter dem Anschein objektiver Berichterstattung verbreitet werden sollen.“

Pressemitteilung vom 24.06.2014


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