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26.05.2020

FREIE WÄHLER wollen einheitlichen Vollzug bei Baumaßnahmen im Außenbereich

Landwirtschaft weiter mit „zweitem Standbein“ Tourismus stärken

München. Bayern ist gemeinhin als grünes Paradies am Alpenrand bekannt – weshalb sich Touristen im Freistaat in den letzten Jahren vermehrt auch am „Urlaub auf dem Bauernhof“ erfreuen. Denn neben äußerst erholsamen Ferien bietet dieses Konzept auch den pädagogischen Umgang von Kindern mit Tieren und Pflanzen. „Doch dem Ausbau von Ferienzimmern und -wohnungen sind enge Grenzen gesetzt“, kommentiert der baupolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Hans Friedl die Herausforderungen für daran interessierte Landwirte. Mit einem Antrag im heutigen Bauausschuss des Bayerischen Landtags wollen die FREIEN WÄHLER dazu einen verbesserten einheitlichen Vollzug der Vorgaben erreichen.

 

Denn in § 35 des Baugesetzbuchs steht, dass Grünflächen von Bebauung freizuhalten und vor Zersiedelung zu schützen sind – eine sinnvolle Absicht des bundesdeutschen Gesetzgebers. „Problematisch ist jedoch, dass die Genehmigungsbehörden uneinheitlich beurteilen, ob die landwirtschaftsfremde Betätigung dem bäuerlichen Betrieb wirklich ‚untergeordnet‘ ist – also nur dem Nebenerwerb dient“, so Friedl weiter. Gerade kleinere Betriebe mit geringeren Erträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion hätten deshalb oftmals Schwierigkeiten, ihren „untergeordneten“ Charakter der Vermietung von Ferienzimmern und -wohnungen zu belegen.

 

„Ein bayernweit einheitlicher Vollzug hilft daher gerade kleineren Betrieben, diese Kriterien leichter erfüllen zu können“, erläutert der Abgeordnete aus dem oberbayerischen Alling. „Denn gerade die touristische Erschließung bietet Landwirtschaftsbetrieben ein zweites Standbein und trägt zum Erhalt der wertvollen kleinbäuerlichen Strukturen in Bayern bei.“ Die Verbesserung der Verwaltungspraxis bei Genehmigungen stärke so gleichermaßen Landwirtschaft, Tourismus und den ländlichen Raum. „Nachhaltiger kann Urlaub nicht sein“, so Friedl.

 

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.


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