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08.09.2011

FREIE WÄHLER wollen Kommunen bei Finanzierung der inklusiven Beschulung entlasten

Felbinger: Inklusion ist nicht per Verordnung zu erreichen!

München (do). „Inklusion ist nicht per Verordnung zu erreichen, sondern muss gelebt werden.“ Diese Ansicht vertritt Günther Felbinger, MdL und integrationspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Felbinger ist auch Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft des Bayerischen Landtags. „Deshalb schätze ich das hohe Engagement, das viele Lehrkräfte bei der inklusiven Beschulung von Schülern bereits in der Vergangenheit an den Tag gelegt haben, ganz außerordentlich.“ Nunmehr, mit Inkrafttreten des neuen Inklusionsgesetzes zum 1. August 2011, reiche das allerdings nicht mehr aus. „Wir brauchen für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion weitaus mehr Lehrkräfte, als die vom Landtag zur Verfügung gestellten 100 Stellen“, so Felbinger. „Damit können wir zwar das Bedürfnis der neu geschaffenen Profilschulen abfedern, aber vor allem für die inklusive Beschulung einzelner Schüler an Regelschulen braucht es deutlich mehr Lehrerstunden, um eine ausreichende Förderung zu gewährleisten.“ Ideal, so Felbinger, wäre die Begleitung durch einen Sonderpädagogen: Den nicht dafür ausgebildeten Regelschullehrkräften würden jedoch schon zusätzliche Anrechnungsstunden genügen, damit sie den Mehraufwand für Absprachen, Sitzungen und Unterrichtsvor- und -nachbereitung einigermaßen ausgeglichen bekämen. Grundsätzlich fordert Felbinger eine Fortbildungs- und Ausbildungsinitiative für inklusives Unterrichten. „Jede Lehrerin und jeder Lehrer muss im Laufe der nächsten Jahre zumindest über Fortbildungen mit dieser wichtigen Thematik vertraut gemacht werden, und die Lehrerausbildung muss schnellstmöglich verpflichtende Elemente zur Inklusion aufnehmen!“ Zur Finanzierung der inklusiven Beschulung sagte Felbinger weiter: „Wir Freien Wähler haben frühzeitig auf die nötigen Finanzmittel hingewiesen und dies mit entsprechenden Haushaltsanträgen im Landtag untermauert. Die FREIEN WÄHLER halten nach wie vor an einer Überprüfung der Kosten nach zwei Jahren fest. „Bei nachweisbaren Mehrkosten müssen diese unbürokratisch an die Kommunen rückerstattet werden. Denn es darf nicht sein, dass in Berlin und München Dinge entschieden werden, für die unsere Kommunen dann alleine zahlen sollen“, so Felbinger, der neben dem Freistaat vor allem den Bund in der Pflicht sieht. „Die Bundesregierung hat zuerst der Umsetzung der UN-Konvention zugestimmt, insofern kann diese jetzt nicht sagen, ‚damit haben wir nichts zu tun‘!“


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