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Hubert AiwangerHubert Aiwanger
Dr. Leopold HerzDr. Leopold Herz
27.04.2017

FREIE WÄHLER wollen "Milchtankstellen" von den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes ausnehmen

Aiwanger: Ab-Hof-Verkauf von Milch nicht durch Bürokratie kaputt machen!

München. Viele Verbraucher stehen drauf: Frische Milch direkt vom Bauernhof, an der „Milchtankstelle“ selbst gezapft. Man wirft die Münzen in den Automaten und bekommt die gewünschte Menge an Milch per Knopfdruck in sein mitgebrachtes oder vor Ort erworbenes Transportgefäß. Kein Kunde kam bisher auf die Idee, hierfür einen Kassenbeleg zu verlangen. Die EU und der Bundesgesetzgeber fordern dies in einer Richtlinie leider schon. Anders ausgedrückt: Der Gesetzgeber hat bisher nicht daran gedacht, für die beliebten Milchtankstellen eine Ausnahme vom Gesetz zu machen, die durchaus möglich wäre.

Diese Forderung erheben jetzt die FREIEN WÄHLER: der Gesetzgeber im Bund soll eine Ausnahmegenehmigung für Milchtankstellen vom Mess- und Eichgesetz beschließen, damit der Verkauf von Milch auch künftig in bewährter Weise ohne Kassenbeleg erfolgen kann. Dazu Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag, und selbst Landwirt: „Es muss Ziel der Politik sein, dass auch künftig möglichst viel Milch direkt vom Verbraucher beim Bauernhof gekauft werden kann. Eine strikte Umsetzung der jetzigen Rechtslage würde hohe Kosten für die Umrüstung oder gar Neuanschaffung von Milchtankstellen bedeuten. Das wäre auch zum Schaden der Verbraucher, da die höheren Kosten entweder weitergereicht oder die Milchtankstelle geschlossen würde.“

Auch der agrarpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Dr. Leopold Herz befürchtet andernfalls das Aus für viele Milchtankstellen: „Aktuell sind die Mitarbeiter der Eichämter bei den Landwirten im Einsatz, um sie über die geplante Umsetzung der Gesetzesnovelle zu informieren – was vor Ort viel Ärger auslöst. Landwirte erhalten dazu ungeliebte Post und wenden sich an die Politik.“ Hierauf hat Aiwanger reagiert: „Wir brauchen dringend einen Umsetzungsstopp durch eine Übergangsregelung. In der Zwischenzeit muss auf Bundesebene die Gesetzesanpassung erfolgen.“ Aiwanger zeigt sich erfreut darüber, dass die Bayerische Staatsregierung auf eine Anfrage hin kurzfristig auf seinen Vorschlag reagiert hat und die Zusage abgab, sich im Bund um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen.

Hinweis: Die erwähnte Anfrage Hubert Aiwangers sowie die Antwort der Staatsregierung finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen".


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