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Florian StreiblFlorian Streibl
28.10.2015

FREIE WÄHLER wollen Petitionsrecht in Bayern neu regeln

Streibl: Bürgerbeauftragter soll Stellung der Petenten stärken

München. Moderner und bürgerfreundlicher – so stellen sich die FREIEN WÄHLER das Petitionsrecht in Bayern vor. „Davon ist die aktuelle Gesetzgebung jedoch weit entfernt. Wir brauchen deshalb dringend eine Reform des Petitionsrechts“, ist der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Fraktionssprecher, <link http: fw-landtag.de mdls florian-streibl external-link-new-window external link in new>Florian Streibl, überzeugt. Die FREIEN WÄHLER haben daher einen <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload ge_petitionsrecht_freie_waehler.pdf external-link-new-window external link in new>Gesetzentwurf eingereicht, der heute im Plenum diskutiert wird.

„Unser Entwurf hat klare Ziele, die im Gesamtpaket ein zeitgemäßes Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz ergeben“, erklärt Streibl. Die FREIEN WÄHLER wollen unter anderem Erleichterungen beim Einreichen einer Petition. So werden zum Beispiel auch Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt. Zudem sollen endlich auch in Bayern öffentliche Petitionen möglich sein. Petenten erhalten außerdem einen Anspruch auf einen begründeten Bescheid.

Besonders wichtig ist den FREIEN WÄHLERN, dass ein Bürgerbeauftragter berufen wird. Dieser soll persönlicher Ansprechpartner für die Petenten sein und zugleich als ständiger Beauftragter des Petitionsausschusses agieren. „Mit dieser Position wollen wir die Rechte der Bürger im Petitionswesen stärken. In Rheinland-Pfalz bewährt sich das Modell des Bürgerbeauftragten schon seit über 30 Jahren“, so Streibl.

Hinweis: Den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER finden Sie unten links unter "Weitere Informationen".


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