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Florian StreiblFlorian Streibl
25.03.2020

FREIE WÄHLER würdigen Verabschiedung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes

Streibl: Gemeinsam stehen wir das durch!

München. Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Es ermöglicht der Staatsregierung in der Corona-Krise mehr Eingriffs- und Durchgriffsrechte – etwa beim Zugriff auf medizinisches Material und Personal. „‘Sicherheit ist das oberste Gesetz‘ – dieser Gedanke von Cicero vereint uns in Bayern. So konnten wir das Infektionsschutzgesetz in Rekordzeit verabschieden und wichtige Ergänzungen – etwa zum Wahlrecht – einfügen“, lobte der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl bei der Plenarsitzung am Mittwoch. Der Landtag habe entschlossen gehandelt.
 
Das Gesetz könne zwar vorübergehend weitere Einschnitte für das freie Leben der Bürgerinnen und Bürger bedeuten, so Streibl. „Vor dem Hintergrund einer nie dagewesenen Ausnahmesituation halten wir die vorgesehenen Maßnahmen jedoch für verhältnismäßig. Nur so können wir die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems auch bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen sicherstellen und einen Kollaps der Kliniken vermeiden, wie er derzeit leider in Italien, Spanien und Frankreich zu beklagen ist.“
 
Der Fraktionsvorsitzende widersprach dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Dieser hatte zuvor in der Bildzeitung spekuliert, man könne „vielleicht nach Ostern anfangen, langsam und stufenweise die Systeme wieder hochzufahren“. Streibl: „Niemand kann derzeit seriös sagen, wie lange die Corona-Krise Bayern und die Welt weiter in Atem halten wird. Auch ist nicht abschätzbar, welche Ausmaße sie noch annehmen wird. Gerade vor diesem Hintergrund ist es fahrlässig, den Menschen verfrüht Hoffnungen auf eine Besserung der Lage zu machen. Überlebenswichtig ist jetzt, dass unser Freistaat handlungsfähig bleibt und bei einer Verschärfung der Situation weitere Maßnahmen ergreifen kann.“
 
Das Gesetz erlaubt dem Landtag auch, den Gesundheitsnotstand zu beenden, sobald dies sinnvoll erscheint – in der aktuellen Fassung gilt es längstens bis zum 31. Dezember 2020. Streibl hob hervor, dass die ausschließliche Briefwahl bei den anstehenden kommunalen Stichwahlen nun Rechtssicherheit habe, weil auch dies im Bayerischen Infektionsschutzgesetz geregelt werde. „So garantieren wir, dass die Menschen am Sonntag entscheiden können, wer sie in den kommenden sechs Jahren in den Kommunalparlamenten vertritt und niemand Furcht vor einer Anfechtung der Stichwahl haben muss.“
 
Abschließend würdigte Streibl die Zusammenarbeit der Regierungskoalition, die sich auch in der Corona-Krise bewähre: „Ausnahmesituationen wie diese sind nichts für lange Entscheidungsprozesse und Zauderer. Wir in der Bayernkoalition wissen, was wir aktuell jedem Menschen in Bayern – jeder Frau, jedem Mann und jedem Kind abverlangen. Gerade das Kontaktverbot zu vielen unserer Lieben ist bitter. Deshalb danke ich Bayerns Bürgern für ihre Disziplin bei der Vermeidung sozialer Kontakte – gemeinsam stehen wir das durch – Bayern hält zusammen. Bleiben Sie gesund und Gott schütze Sie!“


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