Pressemitteilungen
Bernhard PohlBernhard Pohl
19.06.2013

FREIE WÄHLER zum Polizeieinsatz gegen Prof. Dr. Ursula Gresser

Pohl: Beeinflussung der freien Meinungsäußerung steht noch immer im Raum

Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat mit ihrem heutigen Antrag im Innenausschuss des Bayerischen Landtags Aufklärung über den ominösen Polizeieinsatz gegen die Sauerlacher Medizinprofessorin Dr. Ursula Gresser verlangt. Im Vorfeld einer Veranstaltung von Justizministerin Merk hatte Gresser unangemeldeten Polizeibesuch erhalten, wobei Gresser eine wenige Stunden zuvor verbreitete Twitter-Meldung zum Fall Mollath, das Ministerium hingegen ein Schreiben des Anwalts ihres Exmannes dafür verantwortlich machte. Im Innenausschuss des Bayerischen Landtags kamen sowohl die Betroffene als auch das Ministerium zu Wort. Während von Seiten der Regierungsfraktionen Missverständnisse geltend gemacht wurden, halten die FREIEN WÄHLER den Einsatz für höchst bedenklich und im Ergebnis auch rechtswidrig.

Bernhard Pohl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Innenausschuss, kritisiert: „Das polizeiliche Vorgehen war in mehrerer Hinsicht unverhältnismäßig. Der Polizeibesuch hätte vorher angekündigt werden müssen und die Beamten hätten der Betroffenen das  Anwaltsschreiben vorlegen müssen. Das Verlangen, den Tweed zu löschen und die Veranstaltung von Frau Merk nicht zu besuchen, ist schließlich ein völlig unangemessener Eingriff in die Meinungsfreiheit.“ Pohl bezweifelt auch, dass das ominöse Anwaltsschreiben und nicht der kritische Tweed zum Fall Mollath die Polizei mobilisiert hat: „Der Anwaltsbrief ist beim Ministerium am 23. Mai eingegangen, der Polizeieinsatz fand am 10. Juni, wenige Stunden nach der Twitter-Nachricht, statt. Es bleibt der Eindruck bestehen, dass Frau Prof. Gresser in ihrem Einsatz für Herrn Mollath eingebremst werden sollte.“ 

Pohl fordert die umgehende Herausgabe des Anwaltsbriefes, um Frau Prof. Gresser die Möglichkeit zu geben, zur Wahrung ihrer eigenen Rechte geeignete Schritte zu unternehmen. „Wenn ein derartiges Schriftstück zu polizeilichen Maßnahmen führt, darf man es der Betroffenen nicht vorenthalten. Es hätte längst ausgehändigt werden müssen.“ Darüber hinaus wäre eine Entschuldigung das Mindeste, was von Seiten des Ministeriums erwartet werden kann, so Pohl abschließend.


Archiv