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12.11.2012

FREIE WÄHLER zur Altersbegrenzung für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister

FREIE WÄHLER zur Altersbegrenzung für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister

 

Pohl: Gute Erfolgschancen für Popularklage

 

München (nh). Vorsichtig optimistisch bewertet der stellvertretende Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Bernhard Pohl, die Erfolgsaussichten der von SPD und FREIEN WÄHLERN eingereichten Popularklagen zur Altersgrenze von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten. Beide Gruppierungen versuchen bei der Altersbegrenzung für die Wählbarkeit eine vollständige Freigabe nach oben zu erreichen. Pohl: „Vor allem die willkürliche Differenzierung zwischen hauptamtlichen Bürgermeistern, die mit Erreichen der Altersgrenze nicht mehr kandidieren dürfen und ehrenamtlichen Rathauschefs, die dieser Altersgrenze nicht unterliegen, macht die Regelung angreifbar. Ob das Bürgermeisteramt haupt- oder ehrenamtlich ist, entscheidet bei Gemeinden unter zehntausend Einwohnern der Gemeinderat nach politischen Mehrheiten.“

Die Rechtsvertreterin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Rechtsanwältin Nela Softić, verweist auf die Entmündigung des Wählers durch diese gesetzliche Regelung: „Der wahlberechtigte Bürger soll und kann selber entscheiden, ob er einem 70-Jährigen das Amt des Bürgermeisters zutraut und ihm den Vorzug vor einem jüngeren Bewerber geben will.  Gerade weil Landrats- und Bürgermeisterwahlen Persönlichkeitswahlen sind, ist eine derartige Entmündigung des Wählers nicht hinnehmbar“, so Softić.

Pohl meint, beim Bayerischen Verfassungsgericht zumindest eine Tendenz zu erkennen, dass die Erhöhung der Altersgrenze auf 67 nicht erst 2020 kommen wird: „Das Verfassungsgericht hat kritisch hinterfragt, warum das Wählbarkeitsalter nicht schon mit sofortiger Wirkung heraufgesetzt wird. Die Erklärungen der Staatsregierung hierzu waren dürftig“, so der Rechtspolitiker der FREIEN WÄHLER. Pohl hoffe, dass das Gericht letztlich das umsetze, wozu der Landtag sich mehrheitlich nicht in der Lage sah – nämlich die freie Selbstbestimmung von Wählern und politischen Mandatsträgern.


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