FREIE WÄHLER zur geplanten Reform des Telekommunikationsgesetzes
Glauber: Netzneutralität sicherstellen – digitale Kluft verhindern
München. Bei der geplanten Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf Bundesebene darf es für die Netzanbieter keine Schlupflöcher hin zu einem Zwei-Klassen-Internet geben. Diese klare Forderung hatten die FREIEN WÄHLER bereits im Jahr 2013 gestellt. Der entsprechende Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag fand damals breite Zustimmung. Aufgrund des heute von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Reform des Telekommunikationsgesetzes ist diese Forderung aktueller denn je.
Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Wenn die Anbieter für schnellere Leitungen extra Geld verlangen können, würde dies zu einem Internet der zwei Geschwindigkeiten führen. Etablierte Anbieter könnten durch die Mehreinnahmen ihre Stellung weiter ausbauen. Wir wollen aber keine Zementierung der marktbeherrschenden Position einiger weniger. Denn Leidtragender wäre der Otto Normalnutzer. Er erhält weniger Internet für sein Geld.“ Glauber fordert die Bundesregierung auf, hier dringend nachzubessern.
Es müsse verhindert werden, dass Infrastruktur besitzende Unternehmen – wie etwa die Telekom – ihren eigenen Produkten den Vorzug geben. Denn mittels der dann verbleibenden geringeren Bandbreitenmenge für die Wettbewerber könnten solche Anbieter ihre ohnehin bereits marktbeherrschende Position weiter ausbauen. Auch dürften Daten durch die etablierten Anbieter nicht bevorzugt übertragen werden, um eigene Premium-Produkte zu platzieren und auszubauen. „Wir FREIE WÄHLER sehen die Bundesregierung in der Pflicht: Sie muss der Bundesnetzagentur deutlich bessere Handlungspositionen einräumen“, erklärt Glauber.
Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER finden Sie <link http: fw-landtag.de fileadmin user_upload antrag_netzneutralitaet_freie_waehler.pdf external-link-new-window external link in new>HIER.