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Peter MeyerPeter Meyer
Joachim HanischJoachim Hanisch
26.09.2011

FREIE WÄHLER zur Wahlrechtsanhörung im Bayerischen Landtag

FREIE WÄHLER: Wahlrechtsreform verfassungsrechtlich riskant!

München (do). Die verfassungsrechtlichen Bedenken der FREIEN WÄHLER zur Neuordnung der Wahlkreise sind durch die Expertenanhörung am Montagvormittag im Bayerischen Landtag nicht ausgeräumt worden. Landtagsvizepräsident Peter Meyer, MdL der FREIEN WÄHLER aus Hummeltal in Oberfranken: „Nahezu einhelliges Urteil der Sachverständigen: Eine Partei oder Wählergruppe, die sowohl landesweit als auch in einem bestimmten Wahlkreis die Fünf-Prozent-Hürde überschreitet, muss dort auch ein Anrecht auf ein Mandat haben. Daher, so Meyer, dürfe die Zahl der Abgeordneten eine bestimmte Mindestgröße nicht unterschreiten. Allerdings müsse der Gesetzgeber nicht jeden theoretischen, völlig unwahrscheinlichen, Wahlausgang zugrunde legen. Meyer bemerkt hierzu weiter: „Diese Auffassung deckt sich grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Vorbehalten der FREIEN WÄHLER. Unterschiede gibt es lediglich bei der Prognose. Sollten zum Beispiel mehr als fünf Parteien ins Landesparlament einziehen, ist es nicht ausgeschlossen, dass gegen diese verfassungsrechtliche Vorgabe verstoßen wird. Daher muss es für Oberfranken und die Oberpfalz bei den bestehenden, jeweils 17 Abgeordneten, bleiben.“ Joachim Hanisch, MdL der FREIEN WÄHLER und Innenausschussvorsitzender des Bayerischen Landtags, sieht einen positiven Aspekt der Anhörung für die Wahlen der Bezirkstage: „Die Sachverständigen haben eindeutig erklärt, dass für die Bezirkstagswahlen jederzeit das Kommunalwahlrecht angewendet werden kann. Deswegen fordern wir auf Bezirksebene mehr kommunale Elemente auch im Wahlrecht. Es darf jedenfalls keine Verringerung der Zahl der Bezirksräte in einem der Bezirke Bayerns geben.“


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