Pressemitteilungen
Joachim HanischJoachim Hanisch
Dr. Karl VetterDr. Karl Vetter
26.02.2016

FREIE WÄHLER zur zweiten Lesung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz

Hanisch: Wichtige Nachbesserungen durchgesetzt

München. Ist die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes Fluch oder Segen? Einigkeit gibt es in dieser Frage bislang noch nicht. „Der erste Gesetzentwurf der CSU hätte eine deutliche Verschlechterung für den bayerischen Rettungsdienst bedeutet“, ist <link http: fw-landtag.de mdls joachim-hanisch external-link-new-window external link in new>Joachim Hanisch überzeugt. Der fachpolitische Sprecher für Rettungsdienste und Katastrophenschutz ist daher froh, dass die CSU auf Initiative der FREIEN WÄHLER Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen hat.

Nicht auf Kompetenz der Allgemeinärzte verzichten

„Im ursprünglichen Entwurf sollten Fachärzte für Allgemeinmedizin nicht Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) werden können. ÄLRD sollen die einheitliche Qualität der ärztlichen Notfallbehandlung in Bayern sichern. Derzeit sind 592 Fachärzte für Allgemeinmedizin als Notärzte tätig. Auf ihre Kompetenz sollte nicht verzichtet werden. Bei Notärzten und dem ÄLRD war zudem ein fachliches Weisungsrecht enthalten, obwohl sie nur dem Patienten verpflichtet sein sollten. Und: Der ÄLRD sollte personenbezogene Patientendaten vom Notarzt einfordern dürfen – und zwar ohne schriftliche Begründung“, kritisiert Hanischs Fraktionskollege <link http: fw-landtag.de mdls dr-karl-vetter external-link-new-window external link in new>Dr. Karl Vetter, selbst Arzt und gesundheitspolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER. Dies hätte zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses geführt. „Hier wurde zum Glück nachgebessert“, so Vetter.

Gesetzentwurf nach wie vor mit Mängeln

Allerdings gibt es nach wie vor Kritikpunkte am jetzigen Gesetzentwurf: „Dabei geht es uns vor allem um die Rechtsstellung der Notfallsanitäter. Der ÄLRD soll ärztliche Leistungen an den Notfallsanitäter delegieren können, obwohl er gar nicht vor Ort anwesend ist. Die Probleme mit dieser Regelung sind vorprogrammiert“, prophezeit Hanisch.


Archiv