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Hans FriedlHans Friedl
09.05.2019

Friedl: Rechte im Landtag greifen freie Religionsausübung an

Hans Friedl, der baupolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zum AfD-Antrag zur Änderung der bayerischen Bauordnung, der diese Woche im Bauausschuss behandelt wurde:

„Die AfD hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 8 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) – dem Verunstaltungsverbot – ein weiteres Mal unter Beweis gestellt, dass sie nicht an sachorientierter Arbeit interessiert ist, sondern lieber an ihrem populistischen Politikstil festhält. Dieser Artikel unserer Bauordnung enthält die allgemeinen Kriterien für eine Prüfung von Bauvorhaben. Ein spezielles Bauverbot von Minaretten kann dort gar nicht eingeordnet werden. Dafür hätte allein der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Das Errichten von Gebäuden zur Religionsausübung ist unter den Schutz des Artikels 4 des Grundgesetzes gestellt. Deshalb widerspreche ich der Rechtsauffassung der AfD entschieden. Eine geschichtliche Einordnung, um aus einem Minarett einen Leuchtturm zu machen, den man im Binnenland Bayern gar nicht braucht, ist absurd – gelinde gesagt.“


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