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Thorsten GlauberThorsten Glauber
04.02.2015

Gemeinsame Klage gegen Windkraft-Blockade-Gesetz

Oppositionsfraktionen lassen sich vor Bayerischem Verfassungsgerichtshof von Spitzenjuristen vertreten

 

München (04.02.2015). Die Landtagsfraktionen von SPD, FREIEN WÄHLERN und Bündnis90/Die Grünen reichen gemeinsam Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das 10H-Gesetz der Staatsregierung ein, das faktisch den Bau neuer Windkraftanlagen in Bayern unmöglich macht. Nach der 10H-Regel muss ein Windrad (ca. 200 Meter hoch) etwa zwei Kilometer Abstand von der Wohnbebauung haben – das Zehnfache seiner Höhe. Mit Prof. Dr. Josef Franz Lindner, einem der eta­bliertesten Verfassungsrechtler in Bayern, und Rechtsanwalt Dr. Michael Bihler, einem Experten für Öffentliches Recht und Recht der Erneuerbaren Energien, haben die Landtagsfraktionen zwei ausgewiesene Experten für die Prozessvertretung gewinnen können.

Natascha Kohnen, energiepolitische Sprecherin der SPD: „Das 10H-Gesetz ist Teil eines energiepolitischen Amoklaufs der Staatsregierung: Es bedeutet in Wirklichkeit, dass nur noch etwa 0,05 Prozent der Landesfläche für Windräder genutzt werden können – also praktisch nichts. Damit wird der ideelle und finanzielle Einsatz von Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern für erneuerbare Energien in Bayern buchstäblich in den Wind geschrieben. Zudem werden die Kommunen in Bayern zurück auf Los geschickt - frei nach dem Motto ‚auf geht's nochmal von vorn‘.“

Der energiepolitische Fraktionssprecher der FREIEN WÄHLER, Thorsten Glauber: „Mit 10H wird die Planungshoheit der Kommunen angegriffen – ein hohes Gut, das in der Bayerischen Verfassung nicht ohne Grund verankert ist. Dies wollen wir nicht akzeptieren, denn damit nimmt die Staatsregierung Bürger und Gemeinden aus der Energiewende heraus. Ohne Windkraftausbau kann die Energiewende in Bayern jedoch nicht gelingen.“

Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klima der Landtags-Grünen, fügt hinzu: „Das 10H-Gesetz hat den Kommunen sämtliche bewährten Instrumente der überregionalen Landesplanung weggenommen. Die CSU verstößt damit gegen geltendes Recht und setzt sich über die Meinung dutzender Experten hinweg, die vor der Einführung dieses Gesetzes gewarnt haben. Es ist der Totengräber der Windenergie in Bayern und grob fahrlässig für die Energiewende.“

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Erneuerbare-Energien-Zukunft einsetzen, haben auf Initiative des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell ebenfalls den Klageweg beschritten. Die Popularklage der Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ steht am Donnerstag, 5.2.15, auf der Tagesordnung (Punkt II.2) des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags.


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