Gesetzentwurf Verfassungsänderung: Gleichwertige Lebensverhältnisse und Schuldenbremse
Fraktionen von CSU, SPD, FREIEN WÄHLERN und FDP im Bayerischen Landtag bringen gemeinsamen Entwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung ein
München. Die Fraktionen von CSU, SPD, FREIEN WÄHLERN und FDP im Bayerischen Landtag haben heute einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung in den Landtag eingebracht. Am Mittwoch, 12. Dezember 2012, wird um 9.00 Uhr die Erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf stattfinden. Die vier Fraktionen haben sich darauf geeinigt, in der Bayerischen Verfassung die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land, die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl, die Schuldenbremse und die angemessene Finanzausstattung der Gemeinden zu verankern sowie die Mitwirkungsrechte des Landtags bei Angelegenheiten der Europäischen Union zu stärken.
Georg Schmid, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, begrüßt die gemeinsame Initiative: „Dies ist ein großartiger Erfolg für den Bayerischen Landtag und alle Menschen in Bayern.“ SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher fügte hinzu: „Es ist ein gutes Zeichen politischer Kultur, dass CSU, SPD, FW und FDP in konstruktiven Verhandlungen wichtige Verfassungserweiterungen gemeinsam erarbeitet haben.“
Hubert Aiwanger, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Eine solche überparteiliche Zusammenarbeit würde man sich öfters wünschen.“ Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: „Der gemeinsame Anstoß zur Verfassungsänderung ist ein gutes Zeichen dafür, dass Antworten auf die großen Herausforderungen, vor denen Bayern in der Zukunft steht, nun in die Verfassung einfließen können. Hierzu zähle ich, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land herzustellen, um dem demographischen Wandel und dem Ausbluten ganzer bayerischer Regionen entgegenzuwirken.“
Thomas Hacker, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion: „Die Schuldenbremse in der Verfassung garantiert, dass Bayern auch künftig keine neuen Schulden aufnehmen kann. So sichern wir verantwortungsvolle Haushaltspolitik für kommende Generationen – unabhängig von politischen Mehrheiten. Jede Generation muss mit den Mitteln auskommen, die sie erwirtschaftet.“