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Prof. Dr. Michael PiazoloProf. Dr. Michael Piazolo
04.12.2014

Gesetzentwurf zur Reform der Rundfunkaufsicht in Bayern

FREIE WÄHLER: CSU verhindert zeitnahe Gesetzesberatung

München. Es ist gute Gepflogenheit im Bayerischen Landtag, dass eingebrachte parlamentarische Initiativen zum frühestmöglichen Zeitpunkt beraten werden. Einen Gesetzentwurf der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wollte die CSU-Fraktion aber partout nicht mehr vor der Weihnachtspause auf der Tagesordnung des Plenums sehen: den zur Reform der Rundfunkaufsicht. Obwohl in der nächsten Woche gleich drei aufeinanderfolgende Sitzungstage stattfinden, erklärte die CSU im zuständigen Ältestenrat, für den FREIE WÄHLER-Gesetzentwurf sei keine Zeit.

„Dabei wären für die Erste Lesung laut Geschäftsordnung lediglich 20 Minuten notwendig gewesen“, erläutert Prof. Dr. Michael Piazolo, medienpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und Hauptinitiator des Gesetzentwurfs. Auch auf Kompromissvorschläge seiner Fraktion, die Redezeit zum Entwurf pro Fraktion von fünf auf drei Minuten zu kürzen oder an anderer Stelle Zeit einzusparen, seien die Vertreter der Mehrheitsfraktion nicht eingegangen. „Über die wahren Gründe kann ich nur mutmaßen, aber den Verweis auf einen angeblichen Zeitmangel trotz dreitägiger Plenarberatungen finde ich inakzeptabel und unglaubwürdig. Ein Schelm, wer dabei denkt, die CSU wolle die sechswöchige Weihnachtspause nutzen, um schnell noch einen eigenen Entwurf einbringen zu können – und damit zu kaschieren, dass sie das Problem bislang verschlafen hat.“

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Neuzusammensetzung der beiden Aufsichtsgremien Rundfunk- und Medienrat. Das Bundesverfassungsgericht hatte unlängst angemahnt, dass solche Gremien möglichst vielfältig und staatsfern besetzt sein müssen. Die beiden bayerischen Räte erfüllen diese Anforderungen nach Auffassung der FREIEN WÄHLER nicht. Ihr Entwurf sieht weniger Politiker und stattdessen zusätzliche Vertreter gesellschaftlicher Gruppierungen vor, etwa der Wohlfahrts- und Behindertenverbände. Schon mehrfach hatte die Landtags­opposition die seit 1973 fast unveränderte Besetzung von Rundfunk- und Medienrat als „reformbedürftig“ thematisiert. Doch die CSU hatte alle Vorstöße mit dem Hinweis abgelehnt, sie sehe keinen Handlungsbedarf. „Vielleicht hat unser Entwurf sie nun endlich wachgerüttelt“, vermutet Piazolo.

 

Hinweis: Den erwähnten Gesetzentwurf finden Sie oben links unter "Weitere Informationen".


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