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Thorsten GlauberThorsten Glauber
10.03.2015

Glauber: Ohne ausreichende Wärmedämmung kann die Energiewende nicht gelingen

FREIE WÄHLER fordern Staatsregierung auf, umgehend Förderung für energetische Gebäudesanierung zu beschließen

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung in der morgigen Sitzung des Bayerischen Landtags mit einem Dringlichkeitsantrag auf, umgehend eine Förderung für energetische Gebäudesanierung zu beschließen. „Es muss doch jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein, dass der energetischen Sanierung von Gebäuden bei der Energiewende im Wärmebereich eine ganz entscheidende Rolle zukommt“, so Architekt Thorsten Glauber, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und baupolitischer Sprecher. Egal ob mit fossilen oder regenerativen Brennstoffen geheizt werde, sei es aus Effizienz- und Umweltgesichtspunkten nicht sinnvoll, gegen ungenügend gedämmte Gebäudehüllen anzuheizen.

„Die jährliche Sanierungsquote bei Gebäuden liegt seit Jahren bei unter einem Prozent, da die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht ausreichen.“, kritisiert Glauber. Seit Jahren werde der energetischen Gebäudesanierung im Bundesrat die Zustimmung verweigert. Eine erneute Blockade durch die große Koalition mit dem Verweis auf die angeblich fehlende Gegenfinanzierung bezeichnet Glauber als fadenscheinige Ausrede: „Bei der Deutschen Wärmekonferenz 2014 hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vollmundig erklärt, dass jeder Förder-Euro im Bereich CO2-Gebäudesanierung private Investitionen von rund zwölf Euro auslöse. Schon die durch Investitionen anfallenden Steuern würden also die Fördermittel locker gegenfinanzieren.“

Zudem flössen Steuermehreinnahmen zeitnah in Zusammenhang mit der Investition, während steuerliche Förderungen voraussichtlich auf etwa zehn Jahre gestreckt würden. Daher sei nach Überzeugung der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion auch eine Einschränkung des Handwerkerbonus zur Gegenfinanzierung überflüssig. Diese würde obendrein nur zu vermehrter Schwarzarbeit führen, erklärt Glauber.

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie links oben unter "Weitere Informationen".

 

 


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