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Thorsten GlauberThorsten Glauber
22.04.2016

Glauber: Staatsregierung muss im Sinne von Handwerksbetrieben und Verbrauchern stimmen

FREIE WÄHLER zur heutigen Beratung der Produktmängelhaftung im Bundesrat

München. Es ist ein Szenario, das so täglich passieren kann: Ein Handwerker verlegt Fliesen in einem Haus. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass die Fliesen mangelhaft sind. Jetzt ist es an dem Handwerker, den Schaden zu beheben – obwohl er die mangelhafte Ware von einem Großhändler bezogen hat. Von diesem muss er zwar neues Material erhalten, allerdings bleibt der Handwerker auf den Kosten für die Arbeit sitzen. Dies soll sich ändern – ein entsprechender Gesetzentwurf wird in der heutigen Bundesratssitzung beraten.

Keine Hintertürchen über AGBs

„Die Neuregelung wird Handwerksunternehmen aber nur helfen, wenn das Gesetz so ausgestaltet wird, dass sich die Hersteller keine Hintertürchen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenhalten können“, erklärt <link mdls thorsten-glauber>Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. „Ich fordere die Staatsregierung daher auf, der Empfehlung der Bundesratsausschüsse zuzustimmen und die Neureglung der Produktmängelhaftung auch ‚AGB-fest‘ auszugestalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die finanzstarke Industrie am Ende keine rechtlichen Hintertürchen erstreiten kann.“

Besserer Verbraucherschutz

Durch die Gesetzesänderung sollen auch die Verbraucher besser geschützt werden. „Kleine Handwerksbetriebe laufen Gefahr pleitezugehen – wenn zum Beispiel bei einem Großauftrag mangelhafte Ware eingesetzt wird. Falls der Verbraucher dann noch Forderungen gegenüber dem betroffenen Handwerker hat, schaut er in die Röhre“, kritisiert Glauber.


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