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Eva GottsteinEva Gottstein
12.02.2015

Gottstein: Retter brauchen Rechtssicherheit bei Blaulicht-Einsätzen

Sonderrechte für Fahrzeuge des Rettungsdienstes in Bayern sachgerecht umgesetzt? FREIE WÄHLER fordern Überprüfung.

München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung mit einem Dringlichkeitsantrag auf, zu prüfen, ob die in der Straßenverkehrsordnung (§ 35 Abs. 5a StVO) festgeschriebenen Sonderrechte für Fahrzeuge des Rettungsdienstes in Bayern sachgerecht umgesetzt werden.

Der Fall eines Notarztes aus Neuburg an der Donau, der wegen angeblicher Verkehrsgefährdung einen Strafbefehl über 4.500 EUR sowie sechs Monate Fahrverbot erhalten hat, habe nicht nur die Menschen und die Medien in ganz Deutschland bewegt, so Eva Gottstein, stellvertretende Vorsitzende des Landtagsinnenausschusses und Fraktionssprecherin für Innere Sicherheit: „Zwar hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl auf öffentlichen Druck hin inzwischen zurückgezogen. Der Fall wirft dennoch die Frage auf, ob die gesetzlichen Vorschriften den Anforderungen der Praxis gerecht werden, oder ob die Probleme entstehen, weil Vorschriften eventuell zu eng ausgelegt werden.“

Zu klären sei auch, wie die Vorschrift von Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften angewendet und wie Rettungsdienstpersonal sowie andere relevante Personengruppen zum Thema Sonderrechte geschult würden, sagt Gottstein. Im Gesetz heißt es, Sonderrechte dürften „unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ in Anspruch genommen werden. „Spätestens nach dem Vorfall in Neuburg muss geklärt werden, ob möglicherweise der Bundesgesetzgeber nachbessern muss.“ Abschließend stellt Gottstein fest: „Retter benötigen bei Blaulicht-Einsätzen Rechtssicherheit. Wenn künftig jeder Sanitäter, Polizist oder Feuerwehrmann Angst haben muss, dass ihm ein Strafbefehl ins Haus flattert, gibt es dringenden Handlungsbedarf.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie links oben, unter "Weitere Informationen".


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