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Eva GottsteinEva Gottstein
26.06.2019

Gottstein zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes: Junge Pädagogen optimal auf neue Berufsanforderungen vorbereiten

Eva Gottstein, stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Bildung und Kultus zur ersten Lesung des „Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes“ der heute im Plenum behandelt wurde:

„Der Erfolg unseres Bildungssystems steht und fällt mit der hohen Qualität unserer bayerischen Lehrerinnen und Lehrer. Wir stehen einerseits in der Pflicht, angehende Lehrkräfte auf künftige Berufsanforderungen optimal vorzubereiten. Andererseits müssen wir den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für Bayerns Schulen auch in Zukunft sicherstellen. Praxisnah und zukunftsweisend erfüllt der ‚Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes‘ diese Forderung. Für künftige Lehrkräfte der Sonderpädagogik sieht er das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen vor und gewährleistet damit einen zukunftsorientierten Mittelweg zwischen Spezialisten- und Generalistentum. Ziel ist es, Lehrerinnen und Lehrer auszubilden, die über den Tellerrand eines Förderschwerpunkts hinausblicken können und dann Fachexperten auf zwei Gebieten sind. So gewährleisten wir eine flexiblere Einsetzbarkeit des Lehrpersonals. Eine weitere Änderung des Gesetzesentwurfs zielt auf die Lehrerbildung an den beruflichen Schulen ab. Er schafft eine Rechtsgrundlage, damit auch Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge Im Bereich Berufs- und Wirtschaftspädagogik wichtige Zusatzqualifikationen wie ‚Deutsch als Zweitsprache‘ oder eine sonderpädagogische Qualifikation erwerben können. Es handelt sich um eine kleine Änderung mit hoffentlich großer Wirkung. Denn wir brauchen junge Pädagogen, die bereit sind, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und sich an den Schulen entsprechend zu engagieren.“


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