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Hans FriedlHans Friedl
Gerald PittnerGerald Pittner
23.10.2019

Grunderwerbsteuerrecht: FREIE WÄHLER fordern Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum

Friedl: Wohneigentum als wichtigen Baustein der Altersvorsorge fördern

München. Mehr Wohneigentum für möglichst viele Bürger im Kampf gegen steigende Mieten, Wohnungsnot und Altersarmut: Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion möchte den Erwerb von Wohneigentum gezielt fördern. Mit einem Dringlichkeitsantrag hatte sie die Staatsregierung bereits 2017 aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum im Grunderwerbsteuerrecht einzusetzen. Diese Forderung hat der Sprecher für Wohnen und Bauen Hans Friedl zum heutigen Plenum nochmals bekräftigt: „Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und muss deshalb vom Staat gezielt gefördert werden.“

Seit einigen Jahren gelinge jedoch immer weniger Menschen im Freistaat der Erwerb von Wohneigentum – und das trotz florierender Wirtschaft und niedriger Zinsen, so Friedl weiter. Besonders für junge Familien mit mittlerem oder geringerem Einkommen werde der Erwerb angesichts hoher Immobilien- und Grundstückspreise gerade in den Metropolregionen immer schwieriger. Mit einer Eigenheim-Quote von unter 50 Prozent liege Deutschland im OECD-Vergleich seit Jahren auf den hinteren Rängen.
 
Nach dem Willen der FREIEN WÄHLER muss Wohnen in Deutschland und Bayern bezahlbar bleiben. Der Staat habe es in der Vergangenheit durch Steuererhöhungen jedoch faktisch verteuert, ergänzt Gerald Pittner, finanz- und steuerpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Besonders extrem sei der Belastungsanstieg bei der Grunderwerbsteuer. Doch gerade die Grunderwerbsteuer sei nach den Fundamentalprinzipien der Besteuerung nur schwer begründbar, sagt Pittner.
 
Schließlich richte sie sich weder nach der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers, noch entspreche sie dem Äquivalenzgedanken als Gegenleistung für eine Leistung des Staates. „Deshalb fordern wir für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum eine Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer durch Gewährung eines Freibetrags.“


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