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Alexander HoldAlexander Hold
18.11.2021

Grundlegende Reform des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung nächste Woche im Rechtsausschuss

Hold: Wir machen unmoralisches Geschäftsgebaren von Abgeordneten unmöglich

Alexander Hold, Mitglied des Verfassungsausschusses, zur Meldung „CSU-Maskenaffäre: Oberlandesgericht München sieht keine Bestechlichkeit bei Nüßlein und Sauter“ des Nachrichtenportals Spiegel.de:

„Wenn zwischen Strafbarkeit und Anstand eine große Lücke klafft, wird es Zeit, die Strafbarkeit zu ändern. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner schon am 15. Juli 2021 einen Antrag für eine grundlegende Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) auf den Weg gebracht, der in der nächsten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am 25. November 2021 behandelt wird.

Zudem schaffen wir gerade Neuregelungen im Bayerischen Abgeordnetengesetz, die ein solch unmoralisches Geschäftsgebaren in Zukunft unmöglich machen werden. So dürfen bayerische Landtagsabgeordnete künftig nicht mehr an Interessensvertretungen, Berater- oder Vermittlergeschäften für Dritte mit obersten oder oberen Landesbehörden des Freistaats verdienen. Auch eigene Geschäfte mit dem Staat werden grundsätzlich unzulässig. So entziehen wir unlauterer Verquickung zwischen Abgeordnetenmandat und Geschäftemacherei schon im Ansatz jeden Boden.“


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