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Dr. Fabian MehringDr. Fabian Mehring
27.03.2020

Handlungsfähigkeit des Landtags in der Coronakrise sicherstellen

Mehring: Präsenzsitzungen müssen weiter möglich sein – keine Extrawurst für Abgeordnete!

Dr. Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur heutigen Telefonschalte mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Bayerischen Landtags in der Coronakrise:
 
„Das interfraktionelle Einvernehmen, mit dem die demokratischen Fraktionen derzeit die Handlungsfähigkeit des Parlamentes sicherstellen, setzt ein Ausrufezeichen hinter die Krisenfestigkeit unserer Demokratie. Das Signal ist klar: Die Menschen in Bayern können sich darauf verlassen, dass ihre demokratischen Volksvertreter in diesen Tagen parteipolitische Ränkespielchen zurückstellenund einvernehmlich das Beste für unser Land veranlassen. Die Präsenz im Plenum und den Ausschüssen des Landtags auf ein Fünftel der Mitglieder jeder Fraktion zu beschränken ist ein vorbildlicher Modus, um die Abgeordneten bestmöglich zu schützen – ohne den Parlamentsbetrieb lahmzulegen. Diese Regelung als vorübergehenden Krisenmodus in der Geschäftsordnung zu verankern, ist deshalb richtig und sinnvoll. Ebenso gilt es jetzt, die Möglichkeiten der Digitalisierung für die parlamentarische Arbeit verstärkt nutzbar zu machen, wo immer dies sinnvoll erscheint. Zur Herbeiführung von Beschlüssen müssen Präsenzsitzungen aber weiterhin Vorrang gegenüber Umlaufbeschlüssen, Telefon- oder Videokonferenzen haben. Es wäre ein grundfalsches Signal an all die Helden des Alltags, die derzeit in den Supermärkten oder Krankenhäusern den Betrieb aufrechterhalten, wenn ausgerechnet wir Volksvertreter uns eine Extrawurst braten und nur noch vom Sofa aus arbeiten. Weil es derzeit gilt, die größten Herausforderungen der Nachkriegszeit zu bewältigen, muss es möglich bleiben, politische Entscheidungen in Kleingruppen und mit zwei Metern Sitzabstand persönlich miteinander zu beraten. Hiervon sollte auch in den nächsten Wochen nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden – freilich unter sorgsamer Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.“


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