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Joachim HanischJoachim Hanisch
13.07.2011

Inklusion auf dem Weg - mit Videostatement

Felbinger: Wir sind auf dem Weg – aber noch nicht am Ziel!

München (do). Die FREIEN WÄHLER haben die Bedeutung des von allen Fraktionen des Bayerischen Landtags gemeinsam verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen hervorgehoben. Günther Felbinger, MdL und integrationspolitischer Fraktionssprecher, sagte, die Politik habe damit etwas auf den Weg, aber noch längst nicht ans Ziel gebracht. „Mit unserem Gesetz eröffnen wir Eltern erstmals das Recht, selbst zu entscheiden, wo ihre Kinder zur Schule gehen können. Schüler mit Handicap können endlich mit nichtbehinderten Kindern gemeinsam unterrichtet werden. Als erstes Flächenland übernehmen wir damit eine Vorreiterrolle für die gesamte Bundesrepublik, denn mit der Schaffung der ersten inklusiven Schulen beschreiten wir völliges Neuland. Darauf sind wir stolz.“

Bisher Bewährtes solle jedoch nicht einfach über Bord geworfen werden, so Felbinger weiter: „Wir haben bei diesem ersten Schritt die Förderschulen unangetastet gelassen, denn diese leisten seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit und haben das Vertrauen der Eltern. Außerdem können wir viele wichtige Innovationen erst in einem zweiten Schritt umsetzen. So benötigen wir unabhängige Beratungsstellen für Fragen der Inklusion, eine Öffnung der Förderschulen auch für inklusive Beschulung, eine qualifizierte Schulbegleitung und unbedingt auch kleinere Klassen, in denen jedes Kind – ob nun mit oder ohne Handicap – individuell gefördert werden kann.

Joachim Hanisch, kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und Innenausschussvorsitzender im Bayerischen Landtag, will den Freistaat Bayern bei der Finanzierung der Inklusion in die Pflicht nehmen: „Wir Freie Wähler verstehen uns als Anwalt der Kommunen, wir stehen für Konnexität und Subsidiarität. Wenn also in den kommenden Jahren an immer mehr Regelschulen behinderte und nichtbehinderte Kinder parallel unterrichtet werden sollen, dann muss der Freistaat Bayern auch für eine ausreichende Finanzierung geradestehen. Deshalb haben wir im Landtag gefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Inklusionsregelungen zu überprüfen, in welchem Umfang den kommunalen Haushalten Mehrkosten entstanden sind, um dann sofort reagieren zu können.“


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