Pressemitteilungen
Florian StreiblFlorian Streibl
26.07.2022

Kabinett beschließt FREIE WÄHLER-Bundesratsinitiative zum Schutz des Kulturguts „Sinneserbe“

Streibl: Gerüche und Geräusche des Landlebens prägen unsere Heimat und sind deshalb schützenswert

München. Kuhglocken- und Kirchturmgeläut, der Geruch von Stall und Misthaufen oder das morgendliche Gegacker des Nachbarhahns: Es gibt viele Geräusche und Gerüche, die typisch sind für das bayerische Landleben. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion will dieses einzigartige Sinneserbe schützen lassen – und kommt diesem Ziel jetzt einen entscheidenden Schritt näher: Heute hat das Kabinett einer entsprechenden Bundesratsinitiative zugestimmt. Ziel der Initiative ist, dass im Bundesimmissionsschutzgesetz die für das Landleben typischen und identitätsstiftenden Gerüche und Geräusche in Bayern und Deutschland unter besonderen Schutz gestellt werden.

„Zur Kultur und Identität vieler Regionen in Deutschland zählen ortsübliche und identitätsstiftende Gerüche und Geräusche. Zu unserem bayerischen Selbstverständnis gehören etwa der Klang von Kuhglocken oder der Duft von frisch gebackenem Brot“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. „Doch in den vergangenen Jahren nehmen Konflikte zwischen Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben, die seit jeher ortstypische Gerüche und Geräusche produzieren, und neu zugezogenen Anwohnern, die sich daran stören, immer mehr zu.“ Deshalb müsse das bedrohte Kulturgut „Sinneserbe“ geschützt werden, ebenso wie Frankreich es bereits seit Ende Januar 2021 per Gesetz tue, so Streibl weiter.

In Frankreich obliege es den einzelnen Regionen, welche konkreten Geräusche und Gerüche geschützt würden, um den jeweiligen Besonderheiten vor Ort Rechnung zu tragen. „Dem französischen Vorbild folgend schlagen wir vor, dass die Landesregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen bestimmte Geräusche und Gerüche festzulegen, die in bestimmten Regionen für die traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweise typisch sind und dort nicht als erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen gelten.“ Wichtig sei, dass bei der Festlegung des zu schützenden Sinneserbes „eine Abwägung zwischen den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie dem kulturellen Stellenwert der Geräusche und Gerüche erfolgt“, betont Streibl abschließend.


Archiv