Kabinett beschließt geänderte Bauordnung: FREIE WÄHLER-Fraktion setzt erhebliche Änderungen an 10H-Regel durch
Ludwig: Weg ist frei für Wiederbelebung der Windkraft in Bayern
München. In seiner Sitzung am heutigen Dienstag hat das Kabinett zahlreiche Änderungen an der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Die Nachbesserungen betreffen die 10H-Regelung zum Errichten von Windkraftanlagen. „Die beschlossenen Anpassungen tragen klar die Handschrift unserer FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und machen endlich den Weg frei für eine Renaissance der Windkraft in Bayern“, betont der energiepolitische Sprecher Rainer Ludwig. „Die Ausnahmeregelungen werden langfristig einen wichtigen Beitrag leisten, um die Energieversorgung in Bayern unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Der Wirtschaftsstandort Bayern erhält somit ein gutes Stück Energieautonomie zurück.“
Konkret konnte seine Fraktion durchsetzen, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung in einigen Gebieten auf 1.000 Meter herabgesetzt wird. Bislang sah die strenge 10H-Regelung vor, dass Windräder einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten müssen. In Bayern sind Anlagen mit Höhen um die 200 Meter üblich; damit betrug der Mindestabstand zur Wohnbebauung bislang rund zwei Kilometer. „Dadurch war der Windkraftausbau per Gesetz faktisch unmöglich gemacht worden“, erklärt Ludwig. Mit der Ausnahmeregelung könnten nun unter anderem auch Windräder auf Flächen in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten aufgestellt werden, um diese Gebiete mit Strom zu versorgen.
Auch im Umfeld von bedeutender Verkehrsinfrastruktur wie Autobahnen, mehrstreifigen Bundesstraßen oder Haupteisenbahnstrecken könnten Anlagen mit weniger Abstand errichtet werden. „Zudem haben wir uns gemeinsam mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dafür eingesetzt, dass Repowering-Standorte, Windvorrang- sowie Windvorbehaltsgebiete sowie Wälder nun einfacher für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen genutzt werden können“, so der Energieexperte. „Der Wirtschaftsminister war der erste, der das Potenzial von Waldflächen für die Energiegewinnung erkannt hat. Ich bin überzeugt, dass viele Länder seinem Vorstoß folgen werden“, sagt Ludwig.
Die Gesetzesänderungleiste einen erheblichen Beitrag zu den Klimaschutzanstrengungen der Staatsregierung. „Außerdem machen wir damit unmissverständlich klar, wie wichtig uns der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat angesichts der notwendigen Anstrengungen zum Klimaschutz, aber auch angesichts der aktuellen energie- und sicherpolitischen Entwicklungen ist“, so Ludwig abschließend.