Kritik an unverbindlichen Volksbefragungen
Streibl: Einführung in der geplanten Form wäre verfassungswidrig
München. Die geplante Einführung von Volksbefragungen, wie es die Gesetzentwürfe von SPD und der Staatsregierung vorsehen, ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: "Durch die Einführung dieses Instruments wird die gegenwärtige Verfassungsordnung so massiv gestört, dass eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Anders als SPD und Staatsregierung berücksichtigen wir FREIE WÄHLER das in unserem Gesetzentwurf zur Einführung von Volksabstimmungen." Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Problemen würden auch viele verfassungspolitische Gründe gegen die Einführung der konsultativen, also unverbindlichen, Volksbefragung sprechen, erläutert Streibl: "Wir halten nichts von Volksbefragungen, die nur mit Regierungsmehrheit durchgesetzt werden können. Denn dadurch werden die parlamentarischen und außerparlamentarischen Oppositionsparteien und -kräfte geschwächt. Eine Frage würde ohnehin nur zur Abstimmung zugelassen werden, wenn die CSU mit Mehrheiten zu ihren Gunsten rechnet", verdeutlicht Streibl, und ergänzt: "Die Regierungsmehrheit hat es außerdem in der Hand, den Zeitpunkt der Abstimmung zu steuern und damit die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Zugleich kann nicht einmal über einen Kompromissvorschlag oder eine 'Gegenfrage' abgestimmt werden. Anders als in unserem Entwurf kann das Volk nur über eine 'Ja oder Nein-Frage' abstimmen und diese Entscheidung ist nicht einmal verbindlich." Deshalb fordert Streibl: "Die unverbindliche Volksbefragung ist nicht nur verfassungswidrig, sie schadet der direkten Demokratie immens und muss in dieser Form unbedingt verhindert werden." Auch die Professoren Prof. Arne Pautsch und Prof. Dr. Herrmann K. Heußner von der Hochschule Osnabrück teilten diese Einstellung. Am 16. Oktober dieses Jahres wird eine Sachverständigenanhörung zu den Gesetzentwürfen im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen durchgeführt.