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Gabi SchmidtGabi Schmidt
26.10.2017

LAG-Fördermittel: FREIE WÄHLER kritisieren Neuregelung der Verteilung als unfair

Schmidt: Alle bayerischen Lokalen Aktionsgruppen Chance auf zusätzliche Mittel geben

München. Das Förderprogramm LEADER dient der Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie bestehen aus Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlich und sozial engagierten Akteuren in der Region. Gabi Schmidt, MdL der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, begrüßt zwar die Aufstockung der Mittel für das LEADER-Förderprogramm, kritisiert aber die Neuregelung zur Verteilung der Mittel. Denn wie aus einer Anfrage Schmidts zum Plenum zu entnehmen ist, können voraussichtlich nur ca. 15 von insgesamt 68 LAGs davon profitieren.

Für die einzelnen LAGs stehen jeweils 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, die über festgelegte Zeitabschnitte, sogenannte Meilensteine, ausgegeben werden können beziehungsweise müssen. Durch das Internetforum LEADER-Netzwerk-Bayern wurden die Managements der Lokalen Aktionsgruppen am 10.10.2017 über die neue „Meilenstein“-Regelung informiert. Demnach erfolgt bei den LAGs, die sich an die Zeitvorgaben gehalten und bisher weniger als 650.000 Euro bewilligte Fördermittel ausgegeben haben zwar keine Kürzung der Gesamtsumme – sie können jedoch keine Aufstockung beantragen. Anders bei den LAGs, die zum Stichtag 31.10.2017 mindestens 60 Prozent ihres Budgets gebunden haben, was 900.000 Euro an bewilligten Fördermitteln entspricht: diese können zu den 1,5 Millionen nochmals weitere 300.000 Euro an Fördermitteln erhalten.

Schmidt: „All jene LAGs, die sich an die Zeitvorgaben gehalten haben, werden durch die Neuregelung bestraft. Hätte man den Stichtag früher bekanntgegeben, hätten viele dieser LAGs die Möglichkeit gehabt, geplante Projektanträge zu beschleunigen und zur Bewilligungsreife zu bringen. Sie könnten so ebenfalls von der Aufstockung profitieren – in einer derart kurzen Zeit ist dies jedoch nicht möglich.“ Dieses Vorgehen sei unfair und müsse gestoppt werden, so Schmidt. Oberstes Ziel müsse sein, dass unter Wahrung der Chancengleichheit für alle bayerischen LAGs alle Fördergelder, die von der EU bereit gestellt werden, sinnvoll verwertet und abgerufen werden könnten. „Die Erklärung der Staatsregierung, dass mit diesem Vorgehen gerade Räume mit besonderem Handlungsbedarf gefördert werden, ist für mich daher nicht nachvollziehbar“, sagt Schmidt.

Hinweis: Die erwähnte Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Gabi Schmidt finden Sie unten links, unter "Weitere Informationen":


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